Der Fachbereich Gesundheit und Soziales schließt an Weiberfastnacht um 12.00 Uhr die Pforten.
Die städtischen Kindertageseinrichtungen regeln individuell in Absprache mit dem Elternrat die jeweiligen Öffnungszeiten. Die nötige Kinderbetreuung bleibt jedoch auch am Nachmittag von Weiberfastnacht gewährleistet.
Im Fachbereich Kinder und Jugend entfallen an Weiberfastnacht die ansonsten an Donnerstagen üblichen Abendsprechstunden.
Die Gebäude der Agentur für Arbeit und der AGL, Heinrich-von-Stephan-Straße 18 und Heinrich-von-Stephan-Straße6a in Wiesdorf, schließen für das Publikum an Weiberfastnacht um 12.30 Uhr.