Polizeipräsident appelliert: "Lassen Sie jetzt nicht nach!"

Wochenrückblick der Polizei Köln nach Inkrafttreten der Corona-Schutz-Verordnung

Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 09.04.2020 // Quelle: Polizei

In der dritten Woche nach Inkrafttreten der Corona-Schutz-Verordnung zeichnet sich ein leicht rückläufiger Trend der Einsatzanlässe im Zusammenhang mit den Infektionsschutzmaßnahmen ab. Aufgrund der Oster-Feiertage erfolgt der Wochenrückblick bereits am heutigen Tag (Donnerstag, 9. April).

Polizeipräsident Uwe Jacob sieht weiter Anlass für großes Lob an die Kölner und Leverkusener: "Wir erleben an vielen Stellen in Köln und Leverkusen eine tolle und ausdauernde Disziplin. Das traumhafte Wetter an den kommenden Oster-Feiertagen stellt eine große Versuchung für uns alle dar. Es ist schwer und sicher auch traurig, auf Treffen mit unseren Verwandten und Freunden zu verzichten. Dennoch appelliere ich an alle: Lassen Sie jetzt nicht nach und halten Sie weiter die Regeln ein!
Auch, wenn es immer schwerer fällt, müssen wir gemeinsam alles dafür tun, den Anstieg der Neuinfektionen zu verlangsamen. Leider kennt die Pandemie keine Feiertage."

Resümee der dritten Woche: Die Streifenteams schritten seit letzten Freitag (3. April) rund 25 Mal in Leverkusen im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen ein. Die meisten Einsatzanlässe gab es am vergangenen Samstag (4. April). An diesem Tag schritten die Polizisten 9 Mal in Leverkusen bei Situationen ein, die im Zusammenhang mit den aktuell geltenden Schutzmaßnahmen stehen. Dabei kann es sich neben Kontaktverboten zum Beispiel auch um Streitigkeiten oder Unterstützung von Maßnahmen des städtischen Ordnungsdienstes handeln.

Weiterhin ist es zumeist so, dass aufklärende Gespräche, der Hinweis auf die geltenden Verbote und Platzverweise ausreichen. Bislang fertigten die Polizisten 19 Anzeigen in Leverkusen wegen Verstößen gegen die Verordnung oder damit einhergehenden Zuwiderhandlungen, beispielsweise wegen Körperverletzung, Beleidigung oder Hausfriedensbruch. Ein solcher liegt zum Beispiel in der Regel vor, wenn man einen gesperrten Sportplatz nutzt.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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