Leverkusen unter Druck: LVR-Umlage und Kita-Neuplanung belasten den Stadthaushalt

04.09.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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Leverkusen steht unter finanziellem Druck: Eine mögliche Erhöhung der LVR-Umlage könnte den Stadthaushalt zusätzlich belasten. Oberbürgermeister Stefan Hebbel spricht von einer „zur Unzeit“ kommenden Entwicklung. Gemeinsam mit mehreren NRW-Städten hat Leverkusen den LVR deshalb angeschrieben. Zugleich passt die Stadt ihre Kita-Bedarfsplanung an. Ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 soll die U3-Quote von 60 auf 50 Prozent sinken. Die Verwaltung verweist auf unbesetzte Plätze, sinkende Geburtenzahlen und veränderte Familienbedarfe. Ein Abbau von Betreuungsplätzen sei nicht geplant, vielmehr werde ein Nettozuwachs von 344 Plätzen erwartet.

Die Stadt Leverkusen steht vor einer doppelten Herausforderung: Eine angekündigte Erhöhung der LVR-Umlage droht den ohnehin angespannten Stadthaushalt weiter zu belasten – gleichzeitig passt die Verwaltung die Kita-Bedarfsplanung an veränderte demografische Realitäten an.

LVR-Umlage trifft Leverkusen zur Unzeit

Die angekündigte Erhöhung der Umlage des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) kommt für Leverkusen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Die Stadt befindet sich seit Längerem auf einem zwölfjährigen Konsolidierungskurs, der erhebliche Einsparungen und strukturelle Maßnahmen erfordert. Der Haushalt 2026 wurde nach eigenen Angaben mit großem politischen Aufwand aufgestellt und liegt derzeit bei der Bezirksregierung zur Genehmigung.

Oberbürgermeister Stefan Hebbel macht den Ernst der Lage deutlich: „Der neue Rat und ich haben nach der Wahl eine historisch große Herausforderung für Leverkusen übernommen. Wir haben hart an der Aufstellung des Haushalts 2026 gearbeitet, politisch gerungen und am Ende erfolgreich einen genehmigungsfähigen Haushalt aufgestellt. Vor diesem Hintergrund kommt die mögliche Umlageerhöhung zur Unzeit."

Hebbel fordert strukturelle Veränderungen auf Landesebene: „Kommunen können nicht dauerhaft für Kostensteigerungen anderer Ebenen zur Kasse gebeten werden. Es kann nicht der Weg sein, immer neue Belastungen nach unten weiterzureichen."

Gemeinsamer Brief an den LVR

Leverkusen steht mit dieser Haltung nicht allein. Gemeinsam mit den Städten Oberhausen, Köln, Wuppertal, Düsseldorf, Remscheid und Solingen hat sich die Stadt in einem Schreiben an den LVR gewandt und den gemeinsamen Standpunkt deutlich gemacht. Eine Erhöhung der LVR-Umlage ist derzeit noch nicht beschlossen. Die Stadt wird sich dafür einsetzen, dass die angespannte Haushaltslage bei den weiteren Beratungen angemessen berücksichtigt wird.

Kita-Bedarfsplanung wird neu justiert

Parallel dazu reagiert die Leverkusener Stadtverwaltung auf veränderte Betreuungsbedarfe bei Kindertageseinrichtungen. Nach einem umfangreichen Realitätscheck schlägt die Verwaltung vor, die Bedarfsquote für Kinder unter drei Jahren (U3) ab dem Kindergartenjahr 2027/2028 von bisher 60 auf künftig 50 Prozent abzusenken. Für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt bleibt die Quote bei 100 Prozent.

Drei Entwicklungen haben die Überprüfung ausgelöst: Zum Stichtag 31. März 2026 blieben stadtweit zahlreiche Kita-Plätze unbesetzt. Zudem sind die Geburtenzahlen in Leverkusen überdurchschnittlich rückläufig. Und viele Familien entscheiden sich bewusst für bestimmte Betreuungsformen oder betreuen ihre Kinder länger zu Hause.

Kein Abbau von Betreuungsplätzen geplant

Stadtdirektor Marc Adomat betont, dass die Anpassung keine Kürzung bedeutet: „Diese Anpassung führt nicht zu einem Abbau bestehender Betreuungsplätze. Unter dem Strich ist sogar ein Nettozuwachs von 344 Plätzen prognostiziert."

Die Verwaltung empfiehlt der Kommunalpolitik zudem, bereits beschlossene Kita-Neubauten zu überdenken. Zusammen mit der im Oktober 2025 beschlossenen Abmietung dreier Kitas zur Haushaltskonsolidierung könnten so Mittel freigesetzt werden, um die Qualität des Betreuungsangebots zu sichern.

Aylin Doğan, Leiterin des Fachbereichs Kinder und Jugend, unterstreicht den qualitativen Anspruch: „Unser Anspruch ist es, Eltern ein verlässliches und qualitativ hochwertiges Angebot zu machen, das sich an den tatsächlichen Bedarfen der Familien orientiert. Frühkindliche Bildung ist ein wichtiger Baustein für gute Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern."

Frei werdende Flächen sollen dem Gemeinwohl dienen

Städtische Grundstücke und Gebäude, die künftig nicht mehr für die Kindertagesbetreuung benötigt werden, sollen vorrangig für Gemeinwohlzwecke genutzt werden – insbesondere für Angebote der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII. Weitere Prüfungen im Rahmen der langfristigen Standortentwicklung sollen folgen. Der gesamte Prozess wird nach Angaben der Verwaltung eng mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Einrichtungen begleitet.


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Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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