Anfang dieser Woche hat die Stadt Leverkusen rund 3.300 Eltern von Grundschulkindern in Leverkusen per Post hinsichtlich der Festsetzung der Elternbeiträge basierend auf der neuen „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26.10.2023“ angeschrieben. Dem Anschreiben war ein Formular beigelegt, das von den Eltern bei Bedarf ausgefüllt werden muss und auf dem bereits der Name und das Geburtsdatum des Kindes sowie die von dem Kind besuchte Grundschule vorausgefüllt war. Aufgrund eines technischen Fehlers im Rahmen der Kuvertierung wurden den Anschreiben allerdings versehentlich die falschen Formulare zugeordnet. Das heißt, die Eltern haben Formulare erhalten, in denen die entsprechenden Daten eines anderen Kindes enthalten sind.
Die Stadt Leverkusen bedauert diesen Vorfall sehr und hat bereits die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) informiert. Gleichzeitig wird geprüft, wie ein solcher Fehler bei der Kuvertierung zukünftig vermieden werden kann. In der kommenden Woche wird die Stadtverwaltung alle betroffenen Eltern erneut per Post anschreiben, um den Vorfall zu erläutern. Damit verbunden werden die Empfänger gebeten, die fälschlicherweise erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Gleichzeitig erhalten die Eltern neue Formulare, die deutlich als die neuen korrekten Formulare gekennzeichnet sind. Eine Kontaktaufnahme der Eltern mit der Stadtverwaltung ist daher nicht erforderlich. Sie erhalten die korrekten Unterlagen unaufgefordert.
Zum Hintergrund:
Die neue vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung vom 25.09.2023 beschlossene Satzung zu den OGS-Beiträgen regelt die Elternbeiträge neu. Im Rahmen der Satzungsänderung werden die Elternbeiträge ab dem 01.08.2024 neuen Einkommensstufen zugerechnet, denen ein neuer Elternbeitrag zugrunde liegt. Um diese Elternbeiträge bis zum Sommer auf Basis der neuen Einkommensstufen festsetzen zu können, wurden die Eltern diese Woche angeschrieben und gebeten, ein entsprechendes Formular zur Einkommenserklärung auszufüllen, falls ihr Einkommen von der bisherigen Einstufung abweicht.