Nach Inkrafttreten der neuen Landeshundeverordnung NW sind viele Hundehalter von einer Maulkorbpflicht für ihre Hunde betroffen. Das Veterinäramt der Stadt Leverkusen gibt daher einige Ratschläge, die bei dem Erwerb eines Maulkorbes beachtet werden sollten. 1. Der Maulkorb muss den Hunden ermöglichen, zu hecheln. Hierzu sind die seitlich geschlossenen Maulkörbe aus Kunstfasergewebe (z. T. mit Klettverschlüssen ausgestattet) ungeeignet, da die Hunde damit den Fang nicht öffnen können. Zum Teil werden diese Maulkörbe vom Hersteller als "atmungsaktiv" beschrieben, dies gilt lediglich für das Material, bedeutet aber nicht, dass sie dem Hund das freie Atmen ermöglichen. 2. Der Hund sollte mit dem Maulkorb Wasser aufnehmen können. 3. Maulkörbe müssen dem Hund ohne Einschränkungen ermöglichen, mit der Nase seine Umgebung zu erkunden. Daher darf der Maulkorb die Nasenöffnungen nicht verdecken. 4. Maulkörbe müssen richtig passen, d. h. sie dürfen an keiner Stelle drücken aber auch nicht abzustreifen sein. Diese Anforderungen werden am besten durch die Maulkörbe aus einer Kombination von Draht (verchromt) und Leder (zum Teil gepolstert) erfüllt.
Das Veterinarinäramt und das Ordnungsamt der Stadt Leverkusen Merkblätter zur Maulkorbgewöhnung bei Hunden bereit. Bei weiteren Fragen zur Maulkorbgewöhnung geben Mitarbeiter des Veterinäramts gerne Auskünfte (Telefon: 02 14/4 06-39 01).
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