Land fördert investive Maßnahmen im Wohnungsbestand

Richtlinie Bestandsinvest 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen- Mittelzuteilung für das Jahr 2008

Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 10.06.2008 // Quelle: Stadtverwaltung

Auch im Jahr 2008 fördert das Land Nordrhein-Westfalen investive Maßnahmen im Wohnungsbestand.
Insbesondere können Maßnahmen zur

  • Reduzierung von Barrieren in bestehenden Wohnungen und Eigenheimen
  • Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkter CO2-Einsparung in bestehenden Sozialwohnungen und gefördertem Wohneigentum
    mit Darlehen gefördert werden.
    Hierzu stehen der Stadt Leverkusen im Förderjahr 2008 Landesmittel in Höhe von ca. 430.000 € zur Verfügung.

    Barrierefreiheit:
    Bei der Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (zum Beispiel durch bodengleiche Duschplätze, erhöhte Toilettensitze, Verbreiterung von Türen etc.) sind bestimmte Mindestanforderungen bezüglich der technischen Durchführung und Raumverhältnisse zu beachten.
    Die Darlehen betragen bis zu 15.000 € pro Wohnung, höchstens jedoch 50 % der anerkannten Bau- und Baunebenkosten.
    Für den Einbau eines Aufzuges ist ein Zusatzdarlehen von 2.100 € pro erschlossene Wohnung, höchstens jedoch 50 % der anerkannten Bau- und Baunebenkosten möglich.
    Verbesserung der Energieeffizienz:
    Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Reduktion im preisgebundenen Wohnungsbestand (das heißt: Sozialwohnungen) umfassen Wärmedämmungen der Fassade, der Kellerdecke, des Daches, den Einbau wärmegedämmter Türen und Fenster sowie den Einbau einer Heizung und Warmwasserversorgung. Ferner wird der Einbau von solartechnischen Anlagen und mechanischen Lüftungsanlagen gefördert.
    Eine Förderung kommt dann nur in Betracht, wenn mindestens drei Maßnahmen gebündelt ausgeführt werden.
    Von der Förderung ausgenommen sind Nachtstromspeicher, Heizungen und/oder Warmwasserbereitungsanlagen durch Stromdurchlauferhitzer.
    Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie im selbst genutzten Wohneigentum, sofern dessen Bau oder Erwerb mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist.
    Dabei ist Fördervoraussetzung, dass der Wohnraum vor dem 01.01.1995 fertig erstellt worden ist und dass Sozialwohnungen noch mindestens 5 Jahre der öffentlich-rechtlichen Bindung unterliegen. Bei selbst genutztem Wohneigentum muss das Förderdarlehen noch mindestens 5 Jahre planmäßig laufen.
    Das Darlehen beträgt hier höchstens 30.000 € pro Wohnung, höchstens jedoch 60 % der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
    Allgemeine Regeln für beide Fördermöglichkeiten:
    Darlehensbeträge unter 2.500 € werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).
    Das Darlehen wird für die Dauer von 10 Jahren mit 0,5 %, danach mit 6 % verzinst. Die Tilgung beträgt 2 %, zusätzlich wird ein Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,5 % erhoben.
    Vor der Darlehenszusage darf mit den Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Das Einholen von Kostenvoranschlägen ist unschädlich.
    Es handelt sich nicht um Zuschüsse, die Darlehen sind stets zurückzuzahlen.
    Weitere Informationen und detaillierte Auskünfte erteilen:
    Stadt Leverkusen, Fachbereich 61 - Stadtplanung und Bauaufsicht - Wohnungsbauförderung, Hauptstraße 101, Wiesdorf
    Information zu technischen Fragen:
    Herr Odendahl (Telefon 02 14/4 06-64 15)
    Information zum Verwaltungsverfahren:
    Herr Krebs (Telefon 02 14/4 06-64 11)
    Außerdem können sich Interessierte unter den Web-Adressen
  • www.mbv.nrw.de und
  • www.barrierefrei.nrw.de
    umfassend informieren.
    Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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