Kölner Zoll prüft Gastronomiebetriebe und stößt auf illegale Beschäftigung, Mindestlohnverstöße und Schwarzarbeit / bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

20.09.2025 // Quelle: Hauptzollamt Köln,
Symbolbild Zollkontrolle // Foto: Hauptzollamt Köln,

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In Leverkusen wurden im Rahmen einer bundesweiten Kontrolle vier Gastronomiebetriebe und 18 Beschäftigte überprüft. Die Maßnahme, an der auch das Ordnungs- und Ausländeramt der Stadt beteiligt war, deckte mehrere Verstöße auf: In einem Fall wurden zwei Personen ohne erforderliche Arbeitserlaubnis angetroffen, während bei weiteren Mitarbeitern Hinweise auf nicht gemeldete Sozialversicherungen und Mindestlohnverstöße vorlagen. Jens Ahland vom Hauptzollamt Köln betont die Notwendigkeit intensiver Nachprüfungen zur Sicherstellung der Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Diese Kontrollen sind Teil eines umfassenden Ansatzes zur Bekämpfung von Schwarzarbeit in Nordrhein-Westfalen.

Köln (ots) -

38 Gastronomiebetriebe sowie die dort tätigen 187 Personen kontrollierten gestern mehr als 100 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln. Die Kontrollen liefen von den frühen bis in die späten Abendstunden und waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung. Auch Einsatzkräfte der Bezirksregierungen Köln und Bonn sowie Ordnungs- und Ausländeramt der Stadt Leverkusen waren beteiligt.

Überprüft wurden:

in Köln: 12 Gastronomiebetriebe und 75 Personen

in Bonn: 8 Gastronomiebetriebe und 38 Personen

in Leverkusen: 4 Gastronomiebetriebe und 18 Personen

im Rhein-Sieg-Kreis (Lohmar, Bornheim, Hennef, Siegburg und Bad
Honnef): 7 Gastronomiebetriebe und 38 Personen

im Rheinisch-Bergischen Kreis (Burscheid und Rösrath): 2
Gastronomiebetriebe und 8 Personen

im Oberbergischen Kreis (Gummersbach, Lindlar und Marienheide):
3 Gastronomiebetriebe und 10 Personen

im Rhein-Erft-Kreis (Erftstadt und Kerpen): 2
Gastronomiebetriebe und 13 Personen

"Bei der Kontrolle eines Restaurants in Erftstadt, trafen wir auf einen 45-jährigen illegal beschäftigten Vietnamesen. Er gab an seinen Pass verloren zu haben und versuchte uns mit falschen Identitätsangaben zu täuschen. Eine genauere Überprüfung zeigte aber, dass er sich weder in Deutschland aufhalten oder arbeiten darf. Noch vor Ort wurden Ermittlungsverfahren gegen ihn und die Inhaberin des Restaurants eingeleitet. Über die weiteren aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen entscheidet jetzt die zuständige Ausländerbehörde. Unsere Ermittlungen richten sich nun in erster Linie gegen die Arbeitgeberin des Mannes", so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln. "Eine 23-jährige Brasilianerin und ein 28-jähriger Inder wurden in Kölner Restaurants illegal beschäftigt. Auch hier wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren eingeleitet."

Die weitere Bilanz der Maßnahme:

8 angetroffene Personen wurden ohne die erforderliche
Arbeitserlaubnis beschäftigt und vor Ort wurden Ermittlungsverfahren
eingeleitet (4 in Köln, 1 in Burscheid, 1 in Erftstadt, 2 in Lindlar)

bei 23 angetroffen Personen gibt es erste Hinweise darauf, dass
sie von ihrem Arbeitgeber nicht zur Sozialversicherung gemeldet und
somit umgangssprachlich schwarz beschäftigt wurden (12 in Köln, 3 in
Bonn, 3 in Erftstadt, 3 in Kerpen, 1 in Leverkusen, 1 in Bornheim)

in 17 Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten
nicht der Mindestlohn gezahlt wird (7 in Köln, 4 in Erftstadt, 3 in
Kerpen, 2 in Bad Honnef, 1 in Gummersbach)

für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt
es in einem Fall in Bonn Anhaltspunkte

in 12 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund
fehlender Ausweisdokumente eingeleitet (2 in Köln, 1 in Bonn, 3 in
Lohmar, 1 in Rösrath, 2 in Leverkusen, 1 in Marienheide, 2 in Bad
Honnef)

bei 4 Gastronomiebetrieben werden nicht die nach dem
Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen geführt (2
in Hennef, 1 in Bad Honnef, 1 in Kerpen)

"Die Befragung der Beschäftigten vor Ort, ist nur der Einstieg in unsere Arbeit. Erst nach Auswertung und Überprüfung der Arbeitnehmerangaben lässt sich sagen, ob alle angetroffenen Personen auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung gemeldet sind, oder ob weitere Personen zu Unrecht Sozialleistungen beziehen. Gerade die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns, macht in der Regel eine intensive Folgeprüfung bei den Betrieben notwendig", erläutert Ahland.

Original-Content von: Hauptzollamt Köln, übermittelt durch news aktuell

Tags: NRW, Schwarzarbeit, Zoll, Kriminalität


Themen aus dem Artikel: Rhein-Erft-Kreis, Zoll, Stadt Leverkusen

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