Drei Streifenwagen und ein Diensthundeführer wurden in der Nacht auf Freitag (11. November) eilig zum Berliner Platz in Leverkusen-Opladen entsandt. Ein Anwohner hatte gegen 0.45 Uhr das Klirren einer Fensterscheibe gehört - und geistesgegenwärtig den Notruf 110 gewählt. Bereits um 1.15 Uhr klickten daraufhin bei dem in einem dortigen Bürogebäude ertappten Einbrecher (16) die Handschellen.
Zu seinem Glück hatten die Beamten den 16-Jährigen in einem Raum innerhalb der Sozialeinrichtung gesehen, bevor sie den Hund von der Leine ließen. Blutende Handverletzungen hatte der Alkoholisierte sich jedoch bereits vorher - auch laut eigener Angaben - beim Einschlagen mehrerer Glasscheiben selbst zugefügt.
Im Zuge der Umstellung des Gebäudes waren die eintreffenden Polizisten bald auf ein aufgehebeltes Fenster in einem rückwärtig gelegenen Anbau gestoßen. Dahinter deutlich erkennbar ein durchwühlter Schrank. In einem Büroraum mit einem weiteren, eingeschlagenen Fenster versuchte der Ertappte sich angesichts der Uniformierten noch unter einem Schreibtisch zu verstecken. Deutlich vernehmbar und inhaltlich hinreichend bestimmt wurde der Jugendliche durch das von ihm selbst zuvor gewaltsam geöffnete Fenster herauskomplimentiert. Seine Beute in Form einer dreistelligen Bargeldsumme, die er aus einer Geldkassette gestohlen hatte, fand sich noch in dem Büro. Zusätzlich hatte der Festgenommene mindestens eine weitere Innentür des Gebäudes aufgebrochen. Eine Durchsuchung des Bürokomplexes durch den Diensthund nach eventuellen Mittätern verlief negativ. Der Erkennungsdienst wurde informiert.
Infolge seiner blutigen Hände zogen die Polizisten eine Rettungswagenbesatzung hinzu. Diese behandelte den Verletzten vor Ort ambulant.
Ein Atemalkoholtest bei dem Festgenommenen ergab circa 0,7 Promille. Seine Betreuungseinrichtung und sein Vater wurden in Kenntnis gesetzt. In seiner Vernehmung beim Kriminalkommissariat 57 war er geständig. Er ist bereits mehrfach mit gleichgelagerten Delikten in Erscheinung getreten. Wiederholt muss der 16-Jährige sich nun in einem Strafverfahren wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls aus Diensträumen verantworten.
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