Die Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen wurde zum 01.01.2023 geändert. Infolge der daraus resultierenden Systemumstellungen verzögert sich der Versand der Hundesteuerbescheide für das Jahr 2023 (Festsetzungsbescheid). Solange den Hundehalter*innen kein Hundesteuerbescheid für das Jahr 2023 zugegangen ist, bittet der Fachbereich Finanzen darum, noch keine Überweisungen zu tätigen und gegebenenfalls vorhandene Daueraufträge auf den 01.06.2023 umzustellen.
Sofern eine Abbuchungserlaubnis (SEPA Mandat) vorliegt, muss nichts unternommen werden. Die Hundesteuer wird nach Zugang der Hundesteuerbescheide für 2023 zum neuen Fälligkeitstermin 01.06.2023 eingezogen.
Die Hundesteuerbescheide für 2023 werden voraussichtlich Anfang Mai 2023 versandt.
Der Fachbereich Finanzen bittet vorerst von Anfragen abzusehen, damit die technischen Umstellungsarbeiten schnellstmöglich erfolgen können. Dringende Fragestellungen können per E-Mail an steuern@stadt.leverkusen.de gerichtet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beantwortung unter Umständen etwas dauern kann.
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