In Leverkusen ist das Grillen auf öffentlichen Flächen mit Ausnahme eigens dafür ausgewiesener Bereiche nicht erlaubt. Da für heute, 18. September, bis einschließlich Donnerstag , 20. September, für das Leverkusener Stadtgebiet die Graslandbrandstufe 4 gemeldet wird, ist in diesem Zeitraum aus Brandschutzgründen auch das Grillen an den dafür ausgewiesenen Bereichen Hitdorfer Laach, den Wupperwiesen sowie zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher untersagt.
Die jeweilige Brandgefährdungslage ergibt sich aus dem Brandgefährdungsindex des DWD für Köln-Stammheim (die auf das Leverkusener Stadtgebiet bezogen nächstgelegene Station). Dieser ist eingeteilt in fünf Graslandbrandstufen, von 1 (ungefährlich) bis 5 (extrem). Die Ermittlung des täglichen Wertes zur Graslandbrandstufe erfolgt durch den Fachbereich Recht und Ordnung.
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