Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 29. September 2014 beschlossen, auch in 2015 wieder ein Glasverbot für den Bereich Leverkusen-Schlebusch zu erlassen.
Die zeitliche Beschränkung für das Glasverbot betrifft folgende Zeiträume:
Donnerstag, 12. Februar 2015, von 8.00 – 21.00 Uhr (Weiberfastnacht)
Samstag, 14. Februar 2015, von 10.00 – 19.00 Uhr (Karnevalszug Schlebusch)
Der Bereich des Glasverbotes wird auf folgende Straßen beschränkt:
Fußgängerzone von der Einmündung Oulustraße / Lindenplatz bis zur Einmündung Gregor-Mendel-Straße
Oulustraße von der Einmündung Münster ́s Gäßchen bis zur Einmündung von-Diergardt-Straße / Hammerweg.
Ladenfläche und Parkplatz parallel zum Hammerweg und bis zur Dechant-Fein-Straße.
Die Bereiche ergeben sich aus dem beigefügten Plan.
Als zusätzliche Maßnahmen wird die Oulustraße im Bereich zwischen Einmündung von-Diergardt-Straße / Hammerweg / Bergische Landstraße und der zweiten Einfahrt Münster ́s Gäßchen von der Herbert-Wehner-Straße aus kommend für den Individualverkehr gesperrt. Der Verkehr wird aus Richtung Köln kommend von der Bergischen Landstraße über den Dhünnberg, Karl-Carstens-Ring und Herbert-Wehner-Straße umgeleitet. Anwohner können bis Einmündung Hammerweg und von-Diergardt-Straße anfahren. Die Anfahrt zum Münster ́s Gäßchen erfolgt über Herbert-Wehner-Straße.
Die Parkplätze Münster ́s Gäßchen und auch die Parkgarage sind erreichbar über Herbert-Wehner-Straße / Oulustraße.
Die Straße Münster ́s Gäßchen wird zum Einbahnstraßenverkehr mit der Einfahrt in Höhe Pfannkuchenhaus und Ausfahrt Höhe Haus Nr. 40.
Der Busverkehr wird ab Einmündung Dhünnberg über Dhünnberg, Karl-Carstens-Ring und Herbert-Wehner-Straße umgeleitet. Diese Regelung gilt für Donnerstag, 12. Februar 2015, in der Zeit von 8.00 – 21.00 Uhr. Die Haltestellen von-Diergardt-Straße und Gezelinallee werden nicht angefahren.
Für den Karnevalssamstag gelten die Sperrungen für den Karnevalszug.