Demnächst auch Liveübertragungen aus den Stadtratssitzungen?


Archivmeldung aus dem Jahr 2016
Veröffentlicht: 18.06.2016 // Quelle: Internet Initiative

Mit Vorlage 2016/1133 beantragt Oberbürgermeister Uwe Richrath, daß zukünftig ergänzend zu den Aufnahmen von Leverkusen.com (die jeweils zu Beginn der Ratssitzung genehmigt und auch erst nach dieser Genehmigung begonnen werden dürfen) die Stadtverwaltung einen LiveStream der Ratssitzung erstellen läßt und bis zum Erstellen der Niederschrift im Netz läßt. Nach dem Erstellen der Niederschrift soll die Aufnahme gelöscht werden.
Die Stadtverwaltung geht von 1.500 €/Sitzung und einmalig 2.500 € Einrichtungsgebühren aus, die bisher nicht im Haushalt vorgesehen sind.



"Beschlussentwurf:

  1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Direktübertragung seiner Sitzungen (Livestreaming) sowie die Bereitstellung der Aufzeichnungen für einen begrenzten Zeitraum (Video-on-Demand) durch einen externen Anbieter auf der Homepage der Stadt Leverkusen.

  2. Der Rat beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung die hierfür notwendigen Schritte einschließlich der nach Ausschreibung zu erfolgenden Vergabe im Rahmen der zur Verfügung zu stellenden Haushaltsmittel zu veranlassen.

  3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Rates vorzubereiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.

    gezeichnet:
    Richrath

    Begründung:
    Der Ältestenrat hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 25.02.2016 beauftragt, die Möglichkeiten eines Livestreamings der Ratssitzungen durch einen externen Anbieter zu prüfen und dem Rat einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten. Hiermit sollen die Übertragungen der Sitzungen und deren Archivierung durch die Stadt Leverkusen geregelt werden.

    Von einer Durchführung der Übertragungen durch eigenes Personal der Stadt Leverkusen wird abgesehen, da die entsprechenden Personal- und Technikressourcen nicht vorhanden sind.

    Technische Realisierung:
    Während der Sitzungen des Rates wird eine Direktübertragung (Livestream) auf der städtischen Website www.leverkusen.de angeboten. Nach Beendigung der Sitzung wird die Aufzeichnung der Sitzung zum Abruf (Video-on-Demand) zur Verfügung gestellt, bis die Niederschrift der Sitzung im städtischen Ratsinformationssystem freigeschaltet ist. Zu diesem Zeitpunkt wird die Aufzeichnung gelöscht.

    Die Übertragungen zeigen Bilder des Rednerpultes und der Verwaltungsbank (1. Reihe) mit statischen Kameras. Außerdem soll eine bewegliche Kamera die Ratsmitglieder auf ihren jeweiligen Plätzen aufnehmen, damit sie ihre Redebeiträge nicht zwingend vom Rednerpult halten müssen. Es wird zudem geprüft, ob das durch die Abstimmungsanlage erstellte Bild der Leinwand direkt in die Übertragungen eingebunden werden kann. Aufnahmen des Zuschauerraumes dürfen grundsätzlich nicht erfolgen.

    Während der Übertragung werden der Name des jeweiligen Redners/der jeweiligen Rednerin sowie der aktuelle Tagesordnungspunkt eingeblendet. Bei der anschließend bereitgestellten Aufzeichnung können die jeweiligen Tagesordnungspunkte mittels Sprungmarkentechnik direkt angewählt werden. Bei Sitzungsunterbrechungen soll ein entsprechender Hinweis eingeblendet werden.

    Kosten:
    Eine Kostenkalkulation ergab einen Aufwand von ca. 1.500 € je Sitzung. Hinzu kommen möglicherweise noch einmalige Einrichtungskosten von ca. 2.500 €. Für eine genaue Kostenermittlung bleibt das einzuleitende Vergabeverfahren abzuwarten.

    Rechtliche Voraussetzungen:
    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 b) des Datenschutzgesetzes NRW ist eine Übertragung und Aufzeichnung nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Personen möglich. Redebeiträge von Personen, die nicht zustimmen, dürfen nicht übertragen werden. Die Übertragung ist in diesem Fall zu unterbrechen. Auch für eine Archivierung ist eine Zustimmung einzuholen. Die Zustimmung kann jederzeit, auch während einer laufenden Sitzung ohne Begründung widerrufen werden, so dass eine Unterbrechung der Live-Übertragung oder eine Löschung der Aufnahmen aus der Aufzeichnung vorzunehmen sind. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende schriftliche Einwilligungserklärung für die Sitzungsteilnehmer erarbeiten.

    Entsprechende Regelungen zu den Aufzeichnungen sind außerdem in die Geschäftsordnung des Rates aufzunehmen."
    Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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