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Vogelgrippe in Deutschland: Ab morgen gilt wieder die Aufstallungspflicht für Geflügel

Veröffentlicht: 16.02.2006 // Quelle: Stadtverwaltung

Auf Grund der ersten Fälle von Vogelgrippe auf der Insel Rügen hat Bundesagrarminister Horst Seehofer bereits ab morgen, Freitag, 17. Februar, wieder eine bundesweite Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet. Bis zum 30. April dürfen alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse nur noch in geschlossenen Ställen gehalten werden.

Sinn dieses strikten Einsperrens ist wie schon im Herbst 2005 die Verhinderung einer Infektion des Hausgeflügels durch direkten Kontakt mit Wildvögeln oder durch indirekte Übertragung durch Ausscheidungen, Federn oder Staub von eventuell das Grippevirus tragenden Wildvögeln. Daher sollten nur bestimmte Personen die Geflügelhaltungen betreten und zuvor die Schuhe reinigen oder besser noch wechseln.

Das städtische Veterinäramt weist darauf hin, dass jeder Geflügelhalter, der es bisher noch nicht getan haben sollte, dringend aufgefordert ist, sein Geflügel umgehend beim Veterinäramt zu melden.

Dennoch besteht nach Einschätzung von Dr. Kurt Molitor, Leiter des Leverkusener Veterinäramtes, kein Grund zur Panik. Jedoch sollten die Bürgerinnen und Bürger verendete Wasservögel umgehend beim Veterinäramt melden. Die Mitarbeiter des Amtes übernehmen dann das Abholen und die Untersuchung der Tiere. Die Tiere sollten in keinem Fall angefasst werden.

Geflügelausstellungen sind verboten und der Handel mit Geflügel ist nur noch sehr eingeschränkt erlaubt.

Bei Rückfragen ist das Veterinäramt unter der Rufnummer 0214/406-3901 oder über die email-Adresse: veterinaeramt@stadt.leverkusen.de erreichbar. In dringenden Fällen erreichen Sie den Amtstierarzt über die Feuerwehrleitstelle 0214/ 75050.

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