Land fördert investive Maßnahmen im Wohnungsbestand


Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 26.04.2012 // Quelle: Stadtverwaltung

Auch in diesem Jahr fördert das Land Nordrhein-Westfalen investive Maßnahmen im Wohnungsbestand

Insbesondere werden Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren in bestehenden Mietwohnungen und Eigenheimen sowie Eigentumswohnungen nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkte CO 2-Einsparung im Wohnungsbestand und in bestehenden vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen mit Darlehen gefördert.

Hierzu stehen der Stadt Leverkusen im Förderjahr 2012 Landesmittel in Höhe von rund 806.800 € zur Verfügung.

Weitere Informationen und detaillierte Auskünfte für Interessenten erteilen:
Stadt Leverkusen, Fachbereich 61 - Stadtplanung und Bauaufsicht - Wohnungsbauförderung, Hauptstraße 101, Leverkusen-Wiesdorf

Zur technischen Information steht zur Verfügung:
Herr Odendahl (Telefon 0214/406 - 6415)

Informationen zum Verwaltungsverfahren erteilt:
Herr Krebs (Telefon 0214/406 - 6411)

Detailinformationen
Barrierefreiheit:
Bei der Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren (z.B. durch den Einbau bodengleicher Duschplätze, erhöhte Toilettensitze, Verbreiterung von Türen, etc.) sind bestimmte Mindestanforderungen bezüglich der technischen Durchführung und Raumverhältnisse zu beachten.

Die Darlehen betragen hierzu bis zu 15.000 € je Wohnung, höchstens jedoch 50 % der anerkannten förderfähigen Bau - und Baunebenkosten.

Für den erstmaligen Einbau eines Aufzuges ist ein Zusatzdarlehen von 2.100 € pro erschlossene Wohnung, höchstens jedoch 50 % der anerkannten Bau - und Baunebenkosten, möglich.

Die Darlehensbedingungen sind 2,0 % Tilgung, 0,5 % laufender Verwaltungskostenbeitrag sowie 0,5 % Zinsen für die Dauer von 10 Jahren ,danach maximal bis zu 6 % Zinsen.

Bei Maßnahmen in Verbindung mit baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Wohnungsbestand beträgt der Zeitraum für die Zinsvergünstigungen auf Antrag wahlweise 15 oder 20 Jahre nach Fertigstellung.

Ferner ist ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag von 0,4 % der Darlehenssumme bei Förderung zu entrichten.

Bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Darlehen für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und verstärkter CO 2 - Einsparung beträgt das Darlehen 80 % der Bau - und Baunebenkosten. (Hierbei ist die Einhaltung einer Einkommensgrenze bei Förderung von Wohnungseigentum zu beachten.)

Die Bagatellgrenze liegt bei 1500 €. Unter diesem Betrag werden keinerlei Darlehen bewilligt.

Verbesserung der Energieeffizienz:
Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2 - Reduktion im Wohnungsbestand umfassen die Wärmedämmungen der Fassade, der Kellerdecke, des Daches, den Einbau wärmegedämmter Türen und Fenster sowie den Einbau einer Heizung und Warmwasserversorgung. Ferner werden der Einbau von solarthermischen Anlagen und mechanische Lüftungsanlagen gefördert.

Eine Förderung kommt auch dann in Betracht, wenn einzelne Maßnahmen ausgeführt werden sollen.

Bei selbstgenutztem Wohnungseigentum sind auch Ausbau und Erweiterung des vorhandenen Wohnraums (Wohnflächenerweiterung) im Zusammenhang mit der Dämmung der Außenwände und/oder des Daches förderfähig..

Nicht förderfähig sind Nachtstromspeicherheizungen sowie andere mit Direktstrom betriebene Heizungssysteme und hydraulisch gesteuerte Durchlauferhitzer.

Förderfähig sind bauliche Maßnahmen in Miet- und Genossenschaftswohnungen und im selbstgenutztem Wohnungseigentum, sofern die Eigentümer oder die Angehörigen die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus einhalten.

Dabei ist eine Fördervoraussetzung, dass für den Wohnraum vor dem 01.Januar 1995 ein Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige getätigt wurde.

Das Darlehen beträgt hier höchstens 40.000 € pro Wohnung, jedoch höchstens 80 % der anerkannten förderfähigen Bau - und Baunebenkosten. Bei Objekten für die zeitgleich Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren gefördert werden, beträgt das Darlehen bis zu 55.000 €

Dabei ist zu beachten, dass die Maßnahmen ausdrücklich durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchzuführen sind.

Darlehensbeträge unter 2500 € werden nicht bewilligt (Bagatellgrenze).

Das Darlehen wird für die Dauer von wahlweise 15oder 20 Jahren mit 0,5%, danach mit maximal 6 % verzinst. Die Tilgung beträgt 2 %, zusätzlich wird ein laufender Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % erhoben, sowie ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 0,4 % vom bewilligten Darlehen im Falle einer Förderzusage.

Allgemeine Regeln für beide Fördermöglichkeiten:
Vor der Erteilung der Förderzusage darf mit den Maßnahmen noch nicht begonnen werden. Das Einholen von Kostenvoranschlägen ist dabei unschädlich.

Es handelt sich nicht um Zuschüsse, die Darlehen sind stets zurückzuzahlen.

Weitere Informationen gibt es im Netz unter
http://www.mwebwv.nrw.de
http://www.barrierefrei.nrw.de
http://www.nrwbank.de/de/index.html
umfassend informieren.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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