Werner Wenning soll Vorsitzender des Bayer-Aufsichtsrats werden

Dr. Manfred Schneider soll das Amt bis zum 30. September 2012 weiterführen
Zwei weitere neue Mitglieder als Vertreter der Anteilseigner vorgeschlagen
Aktionäre entscheiden über neues Vergütungssystem für Aufsichtsratsmitglieder

Archivmeldung aus dem Jahr 2012
Veröffentlicht: 23.02.2012 // Quelle: Bayer AG

Werner Wenning soll zum 1. Oktober 2012 den Vorsitz im Aufsichtsrat der Bayer AG übernehmen und damit die Nachfolge von Dr. Manfred Schneider antreten. Der Aufsichtsrat beschloss auf seiner heutigen Sitzung, der Hauptversammlung am 27. April 2012 einen entsprechenden Wahlvorschlag vorzulegen. Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung endet die Amtszeit aller zehn Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner. Daher ist eine Neuwahl erforderlich.

Im Einzelnen wird vorgeschlagen, dass Schneider bis zum Ablauf des 30. September 2012 weiterhin dem Aufsichtsrat angehört und dessen Vorsitz führt. Wenning soll dann mit dem Ausscheiden Schneiders in den Aufsichtsrat eintreten und den Vorsitz für die übrige Laufzeit der Wahlperiode bis 2017 übernehmen. Der Vorsitzende wird nicht direkt von der Hauptversammlung gewählt, sondern von den Mitgliedern des Aufsichtsrats.

Wenning (65) war von April 2002 bis zum 30. September 2010 Vorstandsvorsitzender der Bayer AG. Die gesetzlich vorgesehene Wartezeit für die Aufsichtsratstätigkeit früherer Vorstandsmitglieder im selben Unternehmen ("Cooling-off-Periode") endet nach zwei Jahren.

Als neue Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner stehen außerdem Sue H. Rataj (55), Mitglied im Board of Directors des US-Chemiekonzerns Cabot Corporation, und Thomas Ebeling (53), Vorstandsvorsitzender der ProSiebenSat.1 Media AG, zur Wahl. Folgende Kandidaten, die dem Kontrollgremium bereits angehören, treten zur Wiederwahl an: Dr. Paul Achleitner, Dr. Clemens Börsig, Dr. Klaus Kleinfeld, Dr. Helmut Panke und Dr. Klaus Sturany. Bis zur Hauptversammlung 2014 sollen darüber hinaus Prof. Dr. Ekkehard D. Schulz und Prof. Dr. Ernst-Ludwig Winnacker wiedergewählt werden. Die Kandidaten stehen bei der Hauptversammlung einzeln zur Abstimmung.

Die zehn Vertreter der Arbeitnehmer wurden bereits am 7. Februar von ihren Gremien gewählt. Nach Ablauf der Hauptversammlung am 27. April treten folgende Arbeitnehmervertreter ihr Amt an: Thomas de Win, Dr. Thomas Fischer, Peter Hausmann, Reiner Hoffmann, Yüksel Karaaslan, Petra Kronen, Petra Reinbold-Knape, Michael Schmidt-Kießling, André van Broich und Oliver Zühlke. Es ist vorgesehen, dass de Win wieder zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt wird.

Neue Festvergütung soll Kontrollfunktion des Aufsichtsrats Rechnung tragen
Die Hauptversammlung soll außerdem über die Einführung eines neuen Vergütungssystems für die Mitglieder des Aufsichtsrats entscheiden. Vorgesehen ist eine reine Festvergütung von jährlich 120.000 Euro pro Mitglied. Für die Tätigkeit in Ausschüssen ist eine zusätzliche Vergütung vorgesehen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll als feste Vergütung 360.000 Euro pro Jahr erhalten, sein Stellvertreter 240.000 Euro. Grundsätzlich sollen die Aufsichtsräte gemäß einer Selbstverpflichtung für ein Viertel der Vergütung Bayer-Aktien erwerben, um ihr Interesse an einem langfristigen Unternehmenserfolg zu stärken. Die Selbstverpflichtung gilt nur, soweit die Aufsichtsratsmitglieder ihre Vergütung nicht abführen müssen. Mit der Umstellung auf die neue Vergütungsform soll die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats betont werden, die unabhängig vom kurzfristigen Unternehmenserfolg zu erfüllen ist. Bislang sieht die entsprechende Satzungsregelung neben den festen Bezügen eine erfolgsorientierte Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor, die sich am Konzern-Brutto-Cashflow orientiert.


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