Glyphosat-Rechtstreit: Bayer begrüßt Prüfung des Falls Durnell durch den US Supreme Court

16.01.2026 // Quelle: Bayer AG
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Einfahrt in den Chempark in Leverkusen über die Friedrich-Ebert-Str.

Entscheidung in der Sache bis Juni 2026 erwartet / Urteil zugunsten des Unternehmens würde dazu beitragen, die Rechtsstreitigkeiten zu Roundup™ im Rahmen der mehrgleisigen Strategie signifikant einzudämmen

Leverkusen, 16. Januar 2026 – Bayer begrüßt die Ankündigung des US Supreme Court, in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten den Fall Durnell zur Prüfung anzunehmen. Monsanto hatte den Fall im April 2025 beim obersten Gericht der USA eingereicht. Dabei geht es um sich widersprechende Urteile von Bundesberufungsgerichten in der grundlegenden Frage, ob Bundesgesetz Klagen wegen angeblich fehlender Warnung auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten ausschließt. Das Unternehmen erwartet noch in der laufenden Sitzungsperiode bis Juni eine Entscheidung in der Sache.

„Die Entscheidung des Supreme Court ist eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen“, sagte der Vorstandsvorsitzende Bill Anderson. „Sie ist auch ein wichtiger Schritt in unserer mehrgleisigen Strategie, um die Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen. In den USA muss jetzt juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten verurteilt werden können, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts halten.“ Weltweit sind sämtliche führenden Regulierungsbehörden zu dem Schluss gekommen, dass glyphosatbasierte Pflanzenschutzmittel sicher anzuwenden sind.

Der Supreme Court hatte zuvor um eine Stellungnahme des Solicitor General gebeten, der die US-Regierung vertritt. Dieser hatte sich im Dezember für die Annahme des Falls ausgesprochen, um den Widerspruch in den Urteilen der Bundesberufungsgerichte zu klären. Er hatte sich auch für eine Entscheidung zugunsten des Unternehmens ausgesprochen.

In seiner Stellungnahme hatte der Solicitor General John Sauer argumentiert, dass eine Aufrechterhaltung des Urteils im Fall Durnell es Geschworenen ermöglichen würde, die von der US-Umweltbehörde EPA getroffenen wissenschaftlichen Expertenentschei­dungen zur Sicherheit von Glyphosat zu ignorieren. Die EPA habe wiederholt festgestellt, dass Glyphosat für Menschen nicht krebserregend ist, und die Anwendungshinweise daher ohne Krebswarnung genehmigt. Das Eingreifen des Gerichts sei gerechtfertigt, um dem Vorrang des Bundesrechts die angemessene Durchschlagskraft zu verleihen.

Er warnte auch vor möglichen Folgen, sollte das Urteil im Fall Durnell aufrechterhalten werden, und zitierte dafür eine vorherige Entscheidung des Supreme Courts. Wenn die Bundesumweltbehörde die Gesundheitshinweise für das Label eines Pflanzenschutz­mittels definiert habe, könne es nicht sein, dass ein Hersteller sich zusätzlich noch an 50 unterschiedliche Vorgaben der Bundesstaaten halten müsse.

Im Prüfungsantrag des Unternehmens heißt es, dass sich widersprechende Urteile von Bundesberufungsgerichten durch den Supreme Court geklärt werden müssten. So hatte der Third Circuit Court of Appeals im Fall Schaffner einstimmig festgestellt, dass das Bundesrecht Vorrang habe und die Klage wegen angeblich fehlender Warnhinweise – ähnlich wie im Fall Durnell – damit unzulässig sei. Dagegen sind andere Bundes­berufungsgerichte (Ninth und Eleventh Circuit) sowie ein Berufungsgericht im US-Bundesstaat Missouri zu anderen Ergebnissen gekommen. Die Gerichte bräuchten daher eine Grundsatzentscheidung des US Supreme Court.

Der Fall Durnell wurde im Oktober 2023 vor dem Missouri Circuit Court for the City of St. Louis verhandelt und in einem von drei Punkten zugunsten der Klägerseite entschieden. Die Jury war der Auffassung, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung verpflichtet gewesen wäre und sprach dem Kläger 1,25 Millionen US-Dollar zu. Die anderen Klagegründe wurden allerdings abgewiesen und auch kein Strafschadenersatz zugesprochen. Das Unternehmen legte im August 2024 Berufung ein, der Missouri Court of Appeals, Eastern District, bestätigte das Urteil jedoch im Februar 2025. Monsanto beantragte daraufhin sofort die Prüfung durch den Missouri Supreme Court, die am 1. April 2025 abgelehnt wurde. Damit konnte Monsanto nur drei Tage später die Überprüfung durch den US Supreme Court beantragen.


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