"Arbeitsgelegenheiten" bei der Job Service Leverkusen (JSL) wurden überprüft

Neue Betätigungsfelder für Menschen im Reinigungsbereich ab dem 13. Mai

Archivmeldung aus dem Jahr 2008
Veröffentlicht: 02.05.2008 // Quelle: Stadtverwaltung

Verschiedene Anfragen und Medienberichte haben die Stadt Leverkusen veranlasst, sich noch einmal intensiv mit den Einzelheiten der praktischen Umsetzung der Arbeitsgelegenheiten („1-€-Jobs") in der Stadt auseinanderzusetzen. Sozialdezernent Frank Stein hatte daher die Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL) und die JobServiceLeverkusen (JSL) gebeten, den Gesamtkomplex sehr kritisch zu beleuchten und nicht nur rechtliche, sondern auch grundsätzliche ordnungspolitische Aspekte in diese Betrachtung einfließen zu lassen. Im Kern geht es um die Frage, inwieweit das Kriterium der „Zusätzlichkeit" bei Arbeitsgelegenheiten (AGHs) gegeben ist. Für 75 der insgesamt 297 bei der JSL erfassten „Arbeitsgelegenheiten" bedeutet dies, dass die betroffenen Menschen ab dem, 13. Mai, in anderen Betätigungsfeldern eingesetzt werden. .
„Arbeitsgelegenheiten" betreffen nur einen Teil der bei der JSL einsetzten Langzeitarbeitslosen Die JSL beschäftigt darüber hinaus auch eigene Mitarbeiter in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, deren Lohn / Gehalt die Gesellschaft selber trägt. Ebenso gibt es Menschen in subventionierten Beschäftigungsverhältnissen.
Bei den „Arbeitsgelegenheiten" gilt die Besonderheit, dass diese im Gegensatz zu den übrigen Beschäftigungsmöglichkeiten bei der JSL zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse stehen müssen. Das bedeutet, dass sie nicht zur Erfüllung vorhandener Aufträge oder zur Erledigung ohnehin anfallender Arbeiten eingesetzt werden dürfen: Es darf sich nur um zusätzliche Arbeiten handeln, die ansonsten nicht erledigt würden.
Sozialdezernent Frank Stein betonter bei einer Pressekonferenz [zu der allerdings nur unvollständig eingeladen wurde] am Freitag , 2. Mai, anlässlich der Vorstellung des ersten Zwischenberichts der AGL, die innerhalb kürzester Zeit die „Arbeitsgelegenheiten" der JSL überprüft hatte, dass dieses Kriterium der Zusätzlichkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff sei, über dessen Auslegung trefflich gestritten werden könne. Es sei ihm wichtig, so Stein, dass in Zweifelsfällen unabhängig von einer rechtlichen oder gerichtlichen Klärung, in dieser Frage Zurückhaltung geübt werde. Deshalb sei nach Vorlage des Prüfberichtes einvernehmlich festgelegt worden, dass der bisher bei der JSL praktizierte zusätzliche Einsatz von „Arbeitsgelegenheiten" im Bereich der Gebäudereinigung eingestellt werde und künftig dort ausschließlich solche Beschäftigte eingesetzt werden, für die das Kriterium der Zusätzlichkeit nicht gelte.
Grundsätzlich gelte, dies betonten auch Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der JSL, Dietrich Volberg, und der Vorsitzende der Trägerversammlung der AGL, Raimund Gietzen, dass die: Stadt Leverkusen an ihrer Philosophie, für langzeitarbeitslose Menschen im Wege aktiver Beschäftigungsarbeit Perspektiven zu schaffen, festgehalten werde. Ebenso gelte auch, dass. die geltenden Rahmenbedingungen streng beachtet und in rechtlichen Zweifelsfällen Zurückhaltung geübt werde.
Für die derzeit 75 im Bereich der Gebäudereinigung Im Rahmen von „Arbeitsgelegenheiten" tätigen Menschen, werde bereits innerhalb kürzester Zeit eine andere „Arbeitsgelegenheit" angeboten werden können, betonten sowohl der Geschäftsführer der AGL, Reinhard Buchhorn, als auch JSL-Geschäftsführer, Hanno Lützenkirchen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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