Hinweise auf das Jugendschutzgesetz sind Pflicht!


Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 29.01.2007 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Karnevalszeit ist Anlass genutzt, um daran zu erinnern, dass es hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Jugendschutzgesetz eindeutige Bestimmungen gibt. Die seit 2004 in Kraft befindliche Version des Jugendschutzgesetzes muss in allen öffentlichen Räumen, in denen sich Jugendliche aufhalten, in Form eines DinA4-Plakates aushängen. Dieses ist kostenlos erhältlich zum Beispiel im Fachbereich Kinder und Jugend, im Fachbereich Recht und Ordnung und beim Hotel- und Gaststättenverband.

Für alle pädagogischen Fragen im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz so wie in folgenden Problembereichen

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