Leverkusen hat die höchsten Friedhofsgebühren in NRW

06.11.2026 // Quelle: Bund der Steuerzahler

Ein Trauerfall bedeutet für Angehörige nicht nur emotionalen Schmerz, sondern oft auch eine erhebliche finanzielle Belastung. Für die Menschen in Leverkusen fällt diese Rechnung künftig besonders hoch aus: Nach dem aktuellen Friedhofsgebühren-Vergleich 2026 des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt) verlangt Leverkusen unter den 30 größten Städten Nordrhein-Westfalens die landesweit höchsten Gebühren für ein klassisches Sargwahlgrab.

​Kräftiger Preissprung: Über 6.400 Euro für ein Sargwahlgrab

​Im landesweiten Schnitt stiegen die Friedhofsgebühren in Nordrhein-Westfalen um rund vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Leverkusen fiel der Anstieg jedoch deutlich drastischer aus:

  • ​Sargwahlgrab: Die Gesamtkosten für Grabnutzung, Grabbereitung und Trauerhalle kletterten in Leverkusen um rund 21 Prozent auf 6.405,79 Euro. Damit belegt Leverkusen den Spitzenplatz im Ranking.
  • ​NRW-Durchschnitt: Über alle 30 untersuchten Großstädte hinweg liegt die durchschnittliche Gebühr für ein Sargwahlgrab bei 3.782 Euro.
  • ​Der Vergleich: Am anderen Ende der Tabelle liegt Gütersloh, wo die Gebühren seit 23 Jahren stabil sind und für ein Sargwahlgrab 1.934 Euro fällig werden. Düsseldorf folgt hinter Leverkusen auf Platz zwei mit 4.993,71 Euro (+20 Prozent).
  • ​Urnenbestattung: Im NRW-Schnitt kostet ein Urnenreihengrab 1.672 Euro. Auch hier zeigen sich landesweit enorme Spannen – von 531 Euro in Gütersloh bis hin zu deutlichen Verteuerungen in Nachbarstädten wie Bonn (+19 Prozent).

​Die Gebührenvergleiche erfassen die reinen städtischen Gebührensätze (Grabstelle, Bestattungsdurchführung und Feierhalle). Kosten für Bestattungsunternehmen, Steinmetzarbeiten, Sarg, Urne oder die spätere Grabpflege kommen für Familien noch hinzu.

​Steuerzahlerbund fordert: Friedhöfe als städtisches Grün anerkennen

​Kommunen sind gesetzlich dazu angehalten, ihre Friedhöfe kostendeckend über Gebühren zu betreiben. Steigende Personal-, Pflege- und Energiekosten schlagen daher schnell auf die Gebührensatzungen durch.

​Der Bund der Steuerzahler NRW kritisiert diese Praxis und fordert die Stadträte auf, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Das Hauptargument: Friedhöfe sind nicht nur Bestattungsorte, sondern erfüllen als öffentlich zugängliche Grünanlagen, Ruhezonen und Biotope eine wichtige Funktion für das Stadtklima und die Lebensqualität aller Einwohner.

​„Friedhöfe erfüllen wichtige Aufgaben für die ganze Stadt. Deshalb dürfen ihre Kosten nicht allein den Angehörigen aufgebürdet werden. Die Stadträte sollten den Nutzen für die Allgemeinheit angemessen berücksichtigen und die Gebührenzahler entlasten“, betont Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.

 

​Konkret verlangt der Verband, bei der Gebührenkalkulation einen sogenannten „grünpolitischen Wert“ von mindestens 30 Prozent festzuschreiben. Dieser Anteil müsste dann aus dem normalen städtischen Steuerhaushalt gedeckt werden, anstatt die Gebühren der Hinterbliebenen zu belasten. Städte wie Aachen (25 Prozent) oder Düsseldorf (21 Prozent) nutzen diesen Spielraum zumindest teilweise bereits aus.

​Große Spanne auch bei Trauerhallen

​Neben der Grabstätte selbst treiben auch die städtischen Räumlichkeiten für Abschiedsfeiern die Gesamtrechnung in die Höhe. Während in Gelsenkirchen eine kleine Feierhalle bereits ab 85 Euro zur Verfügung steht, verlangen Städte wie Bonn (532,21 Euro für 45 Minuten) sowie Solingen, Moers oder Herne mehr als 300 Euro. In vielen Kommunen lohnt sich daher der genaue Blick auf die Nutzungszeiten und Raumpauschalen.


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Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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