Ein Trauerfall bedeutet für Angehörige nicht nur emotionalen Schmerz, sondern oft auch eine erhebliche finanzielle Belastung. Für die Menschen in Leverkusen fällt diese Rechnung künftig besonders hoch aus: Nach dem aktuellen Friedhofsgebühren-Vergleich 2026 des Bundes der Steuerzahler NRW (BdSt) verlangt Leverkusen unter den 30 größten Städten Nordrhein-Westfalens die landesweit höchsten Gebühren für ein klassisches Sargwahlgrab.
Im landesweiten Schnitt stiegen die Friedhofsgebühren in Nordrhein-Westfalen um rund vier Prozent gegenüber dem Vorjahr. In Leverkusen fiel der Anstieg jedoch deutlich drastischer aus:
Die Gebührenvergleiche erfassen die reinen städtischen Gebührensätze (Grabstelle, Bestattungsdurchführung und Feierhalle). Kosten für Bestattungsunternehmen, Steinmetzarbeiten, Sarg, Urne oder die spätere Grabpflege kommen für Familien noch hinzu.
Kommunen sind gesetzlich dazu angehalten, ihre Friedhöfe kostendeckend über Gebühren zu betreiben. Steigende Personal-, Pflege- und Energiekosten schlagen daher schnell auf die Gebührensatzungen durch.
Der Bund der Steuerzahler NRW kritisiert diese Praxis und fordert die Stadträte auf, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Das Hauptargument: Friedhöfe sind nicht nur Bestattungsorte, sondern erfüllen als öffentlich zugängliche Grünanlagen, Ruhezonen und Biotope eine wichtige Funktion für das Stadtklima und die Lebensqualität aller Einwohner.
„Friedhöfe erfüllen wichtige Aufgaben für die ganze Stadt. Deshalb dürfen ihre Kosten nicht allein den Angehörigen aufgebürdet werden. Die Stadträte sollten den Nutzen für die Allgemeinheit angemessen berücksichtigen und die Gebührenzahler entlasten“, betont Rik Steinheuer, Vorsitzender des BdSt NRW.
Konkret verlangt der Verband, bei der Gebührenkalkulation einen sogenannten „grünpolitischen Wert“ von mindestens 30 Prozent festzuschreiben. Dieser Anteil müsste dann aus dem normalen städtischen Steuerhaushalt gedeckt werden, anstatt die Gebühren der Hinterbliebenen zu belasten. Städte wie Aachen (25 Prozent) oder Düsseldorf (21 Prozent) nutzen diesen Spielraum zumindest teilweise bereits aus.
Neben der Grabstätte selbst treiben auch die städtischen Räumlichkeiten für Abschiedsfeiern die Gesamtrechnung in die Höhe. Während in Gelsenkirchen eine kleine Feierhalle bereits ab 85 Euro zur Verfügung steht, verlangen Städte wie Bonn (532,21 Euro für 45 Minuten) sowie Solingen, Moers oder Herne mehr als 300 Euro. In vielen Kommunen lohnt sich daher der genaue Blick auf die Nutzungszeiten und Raumpauschalen.
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