Die Linke: Null Toleranz Für Mietwucher!

26.05.2026 // Quelle: Die Linke.Lev

Seit dem 1. März 2025 gilt für Leverkusen die Mieterschutzverordnung NRW, womit die Stadt offiziell als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft ist. Die Mietpreis bremse nach § 556d BGB begrenzt Neuvertragsmieten auf maximal 10 % über der ortsübli chen Vergleichsmiete.

Mieten, die diese Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigen, sind nach § 5 WiStG eine Ordnungswidrigkeit, sofern der Vermieter eine Mangellage ausnutzt. Ab 50 % Überschrei tung kommt der Straftatbestand des Mietwuchers nach § 291 StGB in Betracht. Die Verfol gung von Verstößen gegen § 5 WiStG ist keine Kann-Aufgabe, sondern kommunale Pflicht, die in NRW beim Ordnungsamt liegt.

Wohnungsmarkt Leverkusen

Der Druck auf dem Leverkusener Wohnungsmarkt lässt sich an konkreten Zahlen ablesen: Der qualifizierte Mietspiegel musste zuletzt um rund 5 % fortgeschrieben werden, auf Ver gleichsportalen werden Angebotsmieten von bis zu 18 €/m² aufgerufen, und Prognosen gehen von weiter steigenden Mieten im Bereich von 5 % jährlich aus. Für Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen wird die Wohnsituation damit zunehmend prekär.

Verschärft wird das Problem durch die wohnungspolitischen Leitlinien der Stadt: Die ge planten „Bauturbo"-Leitsätze behandeln sozialen Wohnungsbau als Letter of Intent, also als unverbindliche Absichtserklärung. Eine bindende Quotenverpflichtung fehlt.

Trotz dieser Lage gibt es in Leverkusen bisher keine strukturierte kommunale Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen. Die Stadt verweist auf ihrer Website ausdrücklich darauf, kei ne Beratung zur Miethöhe im Einzelfall anzubieten, und nennt externe Stellen. Das steht im Widerspruch zur gesetzlichen Zuständigkeit der Wohnungsämter der Kommunen, die bis lang nicht wahrgenommen wird. Betroffene Mieterinnen und Mieter werden so auf den auf wendigen und kostspieligen Zivilrechtsweg gedrängt, obwohl das Ordnungsrecht ein deut lich zugänglicheres Instrument wäre.

Erfahrungen anderer Städte

Wo Kommunen aktiv werden, zeigt sich Wirkung: In Frankfurt am Main wurden seit Einrich tung einer entsprechenden Stelle über 1.000 Fälle bearbeitet; mehr als 330.000 Euro über höhter Mieten wurden zurückerstattet. In Leipzig führte die Einrichtung einer zuständigen Stelle zu ersten Mietsenkungen und Rückzahlungen. In Berlin verhängte die zuständige Stelle ein Bußgeld von 26.000 Euro und ermöglichte einer Mieterin die Rückforderung von rund 22.000 Euro.

Bundesweite Lage

Die Mietwucher-App der Linksfraktion im Bundestag hat bundesweit über 217.000 Mietprü fungen durchgeführt. In etwa zwei Dritteln der Fälle lag die Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Leverkusen ist in der App bislang nicht erfasst, Mieterinnen und Mieter aus der Stadt haben damit keine praktische Möglichkeit, ihre Miete niedrig schwellig prüfen zu lassen.

Die Einrichtung einer kommunalen Meldestelle ist keine politische Entscheidung nach Gus to, sondern die Umsetzung einer bestehenden gesetzlichen Pflicht. Angesichts steigender Mieten, einer wachsenden Lücke zwischen Angebots- und Vergleichsmieten und einer Wohnungspolitik, die verbindliche Sozialquoten bisher schuldig bleibt, ist aktives kommuna les Handeln gegen Mietpreisüberhöhungen überfällig.

Rechtsgrundlage beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen -> [https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und wohnungsaufsicht](https://www.mhkbd.nrw/themenportal/mieterschutz-und wohnungsaufsicht)

Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
Kategorie: Politik
Bisherige Besucher auf dieser Seite: 348

Meldungen Blättern i
Meldungen Blättern


Weitere Meldungen