Lachgas-Kontrollen in Leverkusen: KOD und Polizei prüfen 23 Kioske

22.05.2026 // Quelle: Stadtverwaltung

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Am Freitag, den 22. Mai 2026, kontrollierte der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Leverkusen gemeinsam mit der Polizei zahlreiche Kioske im Stadtgebiet. Ziel war die Überprüfung des neuen Verkaufsverbots für Lachgas, das nun unter das bundesweite Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz fällt. Bei den Kontrollen wurden 23 Kioske überprüft. In einem Fall wurde Lachgas aktiv zum Verkauf angeboten, was ein Strafverfahren nach sich zog. In zwei weiteren Betrieben wurden geringe Bestände gefunden, die freiwillig vernichtet wurden. Zudem wurden in einem Kiosk unversteuerte Tabakwaren und eine Reizgaspistole entdeckt. Der KOD plant, auch künftig verstärkt auf den Konsum von Lachgas zu achten, um Jugendliche zu schützen.

Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt Leverkusen hat am Freitag, 22. Mai 2026, gemeinsam mit der Polizei 23 Kioske und ähnliche Gewerbebetriebe auf den illegalen Verkauf von Lachgas kontrolliert. In einem Fall wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Bundesweites Verbot seit April 2026

Lachgas war in den vergangenen Jahren zunehmend als Rauschmittel in Gebrauch geraten – vor allem bei jungen Menschen, obwohl der Konsum mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden ist. Der Rat der Stadt Leverkusen hatte bereits im Juli 2025 reagiert und den Verkauf von Lachgas an Minderjährige kommunal verboten. Seit April 2026 ist diese lokale Regelung jedoch hinfällig: Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) stellt den Handel mit sowie die Ab- und Weitergabe von Lachgas nun bundesweit unter Strafe. Das kommunale Verbot soll daher in Kürze förmlich zurückgenommen werden.

Ergebnis der Kontrollaktion

Bei der Überprüfung der 23 Leverkusener Kioske fiel das Ergebnis überwiegend positiv aus: Lediglich in einem Betrieb wurde Lachgas offen zum Verkauf angeboten. Die Polizei leitete dort ein Strafverfahren ein. In zwei weiteren Kiosken wurden geringe Mengen Lachgas gefunden, die jedoch nicht zum Verkauf bestimmt waren. Die betreffenden Gewerbetreibenden stimmten einer freiwilligen Vernichtung der Bestände zu.

Weitere Verstöße in einem Kiosk entdeckt

In einem der kontrollierten Betriebe stießen die Einsatzkräfte zusätzlich auf unversteuerte Tabakerzeugnisse, verbotenen Oraltabak sowie eine Reizgaspistole. Auch hier erstattete die Polizei Strafanzeige. Die unversteuerten Tabakwaren wurden sichergestellt und sollen dem zuständigen Hauptzollamt übergeben werden. Den betroffenen Gewerbetreibenden droht damit möglicherweise auch ein Steuerstrafverfahren.

KOD bleibt im Einsatz

Der Kommunale Ordnungsdienst wird das Thema Lachgas auch künftig im Blick behalten. Im Rahmen regulärer Präsenzstreifen achten die Ordnungskräfte weiterhin auf den Konsum von Lachgas durch Jugendliche im öffentlichen Raum. Zwar stellt der bloße Konsum keine Straftat dar, ermöglicht den Einsatzkräften aber die Sicherstellung des Stoffes – und damit die Unterbindung eines fortgesetzten Gebrauchs.


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Dieser Artikel wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Basis einer Pressemitteilung erstellt.
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