Ausnahmegenehmigungen und gewerbliche Sondernutzungen
07.01.2026 // Quelle:
StadtverwaltungAutomatische Zusammenfassung i
Ab sofort können verschiedene Ausnahmegenehmigungen online im Kommunalportal beantragt werden. Dazu gehören Genehmigungen für Handwerker, soziale Dienste, das Befahren der Fußgängerzone, Transporte und Sonderparkausweise. Antragstellende haben die Wahl, ob sie die Genehmigung postalisch oder per E-Mail erhalten möchten, sofern nur ein Kennzeichen aufgedruckt ist. Zudem ist die Beantragung des EU-einheitlichen Parkausweises für Behinderte nun ebenfalls online möglich, die Abholung muss jedoch persönlich erfolgen. Weitere digitale Services umfassen die Beantragung von Aufenthaltstiteln und einen neuen, benutzerfreundlicheren Wohngeldantrag. Leverkusener Unternehmen können zudem elektronische Anträge nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz stellen.Die Online-Antragstellung für verschiedene Ausnahmegenehmigungen ist ab sofort im Kommunalportal verfügbar. Interessierte finden den entsprechenden Dienst unter dem Stichpunkt „Ausnahmegenehmigung + Anliegen (gewünschte Dienstleistung)“.
Dazu zählen nun unter anderem Genehmigungen für:
- Handwerker
- Soziale Dienste
- Befahren der Fußgängerzone
- Transporte
- Sonderparkausweise
Gewerbliche Sondernutzungen können direkt unter der Rubrik „Sondernutzung von Straßen“ beantragt werden.
Hinsichtlich des Versands der genehmigten Dokumente gibt es eine neue Option: Antragstellende können wählen, ob die Genehmigung postalisch oder zum eigenen Ausdruck per E-Mail versandt werden soll. Diese Wahlmöglichkeit besteht jedoch nur, wenn auf der Genehmigung lediglich ein Kennzeichen gedruckt ist. Alle anderen Ausweise, die zwei oder mehr Kennzeichen enthalten, werden weiterhin per Post versendet.
EU-einheitlicher Parkausweis für Behinderte
Auch die Beantragung des EU-einheitlichen Parkausweises für Behinderte (blauer Ausweis) ist jetzt online im Kommunalportal möglich.
Hierbei ist zu beachten: Obwohl die Antragstellung digital erfolgt, muss die Abholung des Ausweises weiterhin persönlich durch die Inhaberin oder den Inhaber vor Ort erfolgen. Nach der Online-Beantragung werden die Antragstellenden von der Stadt kontaktiert, um einen Termin mit der Zulassungsstelle für die Abholung zu vereinbaren. Die Möglichkeit, den Antrag weiterhin direkt vor Ort zu stellen, bleibt bestehen.
Weitere neue Onlinedienste für Bürger und Unternehmen
Zusätzlich zu den neuen Antragsmöglichkeiten im Erlaubnisbereich wurden weitere digitale Services implementiert oder optimiert:
- Die Beantragung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltskarten und aufenthaltsrelevanten Bescheinigungen ist nun digital möglich.
- Der neue Wohngeldantrag steht zur Verfügung. Dieser ist anwenderfreundlicher gestaltet und beinhaltet alle verschiedenen Antragsarten.
- Der Familienwegweiser wurde optimiert und präsentiert sich in einem neuen Design.
Für Leverkusener Unternehmen ermöglicht die elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung (ELiA) ein digitales Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
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