Die Elektromobilität ist ein zentraler Pfeiler für eine zukunftsfähige und umweltgerechte Mobilität – auch hier in Leverkusen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen und E-Fahrern das Laden im öffentlichen Raum zu ermöglichen, wurden in den Jahren 2024 und 2025 im Stadtgebiet rund 50 Parkplätze mit entsprechenden E-Ladesäulen ausgestattet. Diese Infrastruktur ist ein wichtiger Baustein für die Energiewende auf unseren Straßen.
Die an den Ladesäulen ausgewiesenen Parkflächen sind dabei nicht für jeden Parkvorgang gedacht. Sie stehen, wie eindeutig beschildert, ausschließlich Elektrofahrzeugen zur Verfügung – und das auch nur während des tatsächlichen Ladevorgangs. Eine Parkscheibe ist zudem, wo gefordert, entsprechend auszulegen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Ladeinfrastruktur effizient genutzt werden kann und E-Mobilisten verlässliche Lademöglichkeiten vorfinden.
Leider stellt die Verkehrsüberwachung des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr immer wieder fest, dass diese Regeln nicht immer beachtet werden. Oft sind es Hinweise aus der Bürgerschaft, die auf Fehlverhalten aufmerksam machen. So werden die Parkflächen an E-Ladesäulen häufig von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor blockiert. Aber auch Elektrofahrzeuge werden nicht immer regelkonform abgestellt, beispielsweise wenn sie ohne tatsächlichen Ladevorgang oder ohne die notwendige Parkscheibe die Ladeplätze blockieren. Dies führt zu Frust bei jenen, die dringend einen Ladeplatz benötigen.
Um auf die korrekte Nutzung dieser wichtigen Infrastruktur aufmerksam zu machen und konsequent gegen Verstöße vorzugehen, hat die Stadt Leverkusen eine Schwerpunktaktion angekündigt. Die Verkehrsüberwachung wird die Parkflächen an E-Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum vom 03. bis einschließlich 07. November 2025 verstärkt und priorisiert kontrollieren. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Ladeinfrastruktur zu gewährleisten und die Akzeptanz der Elektromobilität zu fördern.
Bürgerinnen und Bürger, die während dieses Aktionszeitraums oder auch darüber hinaus Verstöße gegen die Parkregeln an E-Ladesäulen beobachten, können diese der Verkehrsüberwachung melden. Innerhalb der Servicezeiten von 07:00 Uhr bis 14:30 Uhr stehen Ihnen dafür die Telefonnummern 0214-406 36371 und 0214-406 36373 zur Verfügung. Ihre Hinweise tragen maßgeblich dazu bei, die Infrastruktur für alle nutzbar zu halten.
Das unberechtigte Parken auf den exklusiv für ladende Elektrofahrzeuge vorgesehenen Parkplätzen ist kein Kavaliersdelikt. Gemäß dem bundeseinheitlichen Verwarn- und Bußgeldkatalog hat ein solcher Verstoß ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro zur Folge. Besonders betroffen sind Fahrer von Verbrennungsmotorfahrzeugen, die diese Flächen blockieren: Neben dem Verwarngeld müssen sie zusätzlich mit einem kostenpflichtigen Abschleppvorgang rechnen.
Die Stadt Leverkusen appelliert daher eindringlich an alle Verkehrsteilnehmenden, sich im Sinne einer funktionierenden und klimafreundlichen Mobilität an die bestehenden und klar ausgeschilderten Nutzungsregelungen an den Parkflächen mit E-Ladesäulen zu halten. Nur gemeinsam kann die Elektromobilität in unserer Stadt optimal gefördert werden und allen Nutzern gleichermaßen zugutekommen.