Hohe Waldbrandgefahr in Leverkusen: Was jeder jetzt wissen und tun sollte

18.07.2025 // Quelle: Stadtverwaltung

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Die Stadt Leverkusen warnt vor der hohen Brandgefahr in den Wäldern aufgrund der anhaltenden Trockenheit. Um die grünen Lungen der Stadt zu schützen, sind klare Verhaltensregeln unerlässlich. Besonders wichtig ist das gesetzliche Rauchverbot im Wald von März bis Oktober sowie das Verbot von offenem Feuer. Auch parkende Fahrzeuge können zur Brandursache werden, weshalb Autofahrer auf befestigten Parkplätzen stehen sollten. Im Ernstfall ist schnelles Handeln gefragt: Notruf 112 wählen und den Gefahrenort verlassen. Weitere Informationen zur aktuellen Gefahrenlage bietet der Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes. Achten Sie auf die gesetzlichen Vorschriften, um Bußgelder zu vermeiden.

Die trockenen Böden knistern unter den Schuhen, die Blätter an den Bäumen hängen oft schon schlaff herab – die lange Trockenheit der letzten Wochen und Monate hat ihre Spuren in unserer Stadt hinterlassen. Für unsere Wälder bedeutet das eine fast durchgehend hohe Brandgefahr. Viele von Ihnen suchen in den Wäldern Erholung, doch gerade jetzt ist besondere Achtsamkeit gefragt. Die Stadt Leverkusen hat deshalb die wichtigsten Verhaltensregeln zusammengefasst, damit unsere grünen Lungen sicher bleiben.

Menschliches Handeln ist entscheidend: Einfache Regeln mit großer Wirkung


Es ist eine ernüchternde Tatsache: Fast alle Waldbrände werden durch menschliches Fehlverhalten ausgelöst. „Bereits eine einzige glimmende Zigarette kann einen verheerenden Waldbrand auslösen“, mahnt Nicolas Hell, der städtische Fachbereichsleiter für Umwelt. Umso wichtiger ist es, dass sich jeder an die klaren gesetzlichen Vorgaben hält.

Ganz oben auf der Liste steht das gesetzliche Rauchverbot im Wald, das jedes Jahr vom 1. März bis zum 31. Oktober gilt. Werfen Sie Zigarettenkippen niemals achtlos aus dem Autofenster oder in die Natur. Ebenso streng verboten ist offenes Feuer. Dies gilt nicht nur direkt im Wald, sondern auch in einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand. Eine Ausnahme bilden nur die ausdrücklich ausgewiesenen und entsprechend gesicherten Grillplätze.

Gefahr durch Fahrzeuge oft unterschätzt


Was viele nicht bedenken: Auch ein geparktes Auto kann zur Brandursache werden. Der heiße Katalysator oder Auspuff eines Fahrzeugs kann trockenes Gras, Laub oder Äste am Wegesrand leicht entzünden. Parken Sie Ihr Auto oder Motorrad daher bitte ausschließlich auf befestigten, ausgewiesenen Parkplätzen und niemals auf trockener Vegetation am Wald- oder Feldrand.

In diesem Zusammenhang appelliert auch Feuerwehrchef Thomas Kresse eindringlich an alle Waldbesucher: „Vegetationsbrände sind unter Umständen auch für die Feuerwehr nicht leicht zu erreichen. Wir sind daher darauf angewiesen, dass Feuerwehrzufahrten und befestigte Waldwege für uns nutzbar sind und nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert werden.“ Das Freihalten der Rettungswege kann im Notfall entscheidende Minuten sparen.

Im Ernstfall: Ruhe bewahren und richtig handeln


Sollten Sie trotz aller Vorsicht Rauch bemerken oder gar ein Feuer entdecken, ist schnelles und überlegtes Handeln gefragt. So verhalten Sie sich richtig:

  • Wählen Sie sofort den Notruf 112 der Feuerwehr.
  • Verlassen Sie den Gefahrenort umgehend. Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Eigene Löschversuche sollten nur bei absolut kleinsten Entstehungsbränden und ohne jedes Risiko unternommen werden.
  • Beschreiben Sie den Einsatzkräften den Ort so genau wie möglich. Auch wenn Sie sich nicht auskennen, helfen konkrete Angaben wie „Ich bin vom Wanderparkplatz X dem Weg mit der Markierung Y gefolgt und nach etwa 15 Minuten links abgebogen“.

    Aktuelle Lage und rechtliche Grundlagen


    Wer sich über die tagesaktuelle Gefahrenstufe informieren möchte, kann dies über den sogenannten Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes tun. Dieser bietet eine verlässliche Einschätzung der Lage.
    Hier geht es zum Index: Wetter und Klima - Deutscher Wetterdienst - Leistungen - Graslandfeuerindex (Öffnet in einem neuen Tab)

    Die genauen gesetzlichen Vorschriften, inklusive der möglichen Bußgelder bei Fehlverhalten, sind im Landesforstgesetz von Nordrhein-Westfalen festgelegt. Details dazu finden Sie unter folgenden Links:
    MBl. NRW. Ausgabe 2022 Nr. 19 vom 3.5.2022 Seite 347 bis 364 | RECHT.NRW.DE (Öffnet in einem neuen Tab)
    20241217_wuh_Landesforstgesetz.pdf (Öffnet in einem neuen Tab)


    Straßen aus dem Artikel: Holz
    Themen aus dem Artikel: Deutscher Wetterdienst, Stadt Leverkusen

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