Schneller vorankommen mit dem Grünpfeil für Radfahrende - Testphase startet an drei Leverkusener Kreuzungen

19.06.2024 // Quelle: Stadtverwaltung

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**Leverkusen testet Grünpfeil für Radfahrende an drei Kreuzungen** In Leverkusen startet eine einjährige Testphase für den Grünpfeil für Radfahrende. An den Kreuzungen in Rheindorf, Opladen und Schlebusch dürfen Radfahrer trotz roter Ampel rechts abbiegen, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Die CDU-Fraktion initiierte das Projekt, das im Finanz- und Digitalisierungsausschuss beschlossen wurde. Umweltdezernent Alexander Lünenbach betont die Bedeutung dieser Maßnahme für die Mobilitätswende in Leverkusen. Sicherheit bleibt jedoch oberste Priorität, weshalb nur ausgewählte Kreuzungen getestet werden. Die Stadtverwaltung und Polizei Köln haben gemeinsam geeignete Standorte bestimmt. Der Fahrradbeauftragte Fabian Urh freut sich über die Neuerung, die das Radfahren in Leverkusen attraktiver machen soll.

An drei Kreuzungen in Leverkusen wird für eine einjährige Testphase der Grünpfeil für Radfahrende eingeführt – in Rheindorf, Opladen und Schlebusch. An den Kreuzungsbereichen mit den grünen Abbiegepfeilen dürfen Radfahrende unter Beachtung bestimmter Regeln rechts abbiegen, auch wenn eine Ampel rot leuchtet. Auf diese Weise kommen Radfahrende schneller durch den Stadtverkehr. 

2019 gab es erste Pilotprojekte

Der Grünpfeil für Radfahrende wurde im Jahr 2019 in einem Pilotprojekt der Bundesanstalt für Straßenwesen im Auftrag des Verkehrsministeriums in neun teilnehmenden Kommunen (Bamberg, Darmstadt, Düsseldorf, Köln, Leipzig, München, Reutlingen und Stuttgart) untersucht. Sämtliche am Pilotprojekt teilnehmenden Kommunen haben den Grünpfeil für Radfahrende beibehalten und auch weiter ausgeweitet. 

Auf Antrag der CDU-Fraktion wurde im Finanz- und Digitalisierungsausschuss vom 27. November 2023 beschlossen, den Grünpfeil für Radfahrende an drei Kreuzungen im Leverkusener Stadtgebiet für die Dauer von einem Jahr zu testen. Über die Erfahrungen soll entsprechend berichtet und die Beschilderung bei positivem Ausgang - soweit möglich – ausgeweitet werden. 

Beitrag zur Mobilitätswende

„Im Rahmen der Mobilitätswende möchten wir den Radverkehr in Leverkusen attraktiver gestalten“, betont Umweltdezernent Alexander Lünenbach. „Die Grünpfeil-Regelung kann dazu beitragen, denn sie verkürzt oder vermeidet unter Umständen Wartezeiten an den Ampeln. Aber natürlich hat die Sicherheit Priorität.“ 

Aus diesem Grund scheiden viele Kreuzungsbereiche in der Stadt auch für eine Grünpfeil-Regelung aus. Etwa wenn es sich bei der Kreuzung um eine Unfallhäufungsstelle handelt oder sensible Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime in unmittelbarer Nähe zur Kreuzung liegen. 

Drei Kreuzungsbereiche zusammen mit Polizei ausgewählt
„In sehr enger Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung und gemeinsam mit der Polizei Köln haben wir in jedem der drei Stadtbezirke einen Kreuzungsbereich für die Testphase ausgewählt“, erläutert Conchita Laurenz, Abteilungsleiterin Verkehrslenkung und Verkehrssicherung im Fachbereich Mobilität und Klimaschutz. Verkehrszeichen mit dem Grünpfeil wurden von den Technischen Betrieben Leverkusen (TBL) in Rheindorf im Kreuzungsbereich Netzestraße/Solinger Straße sowie gegenüber an der Ecke Weichselstraße/Solinger Straße angebracht, außerdem in Opladen an der Kreuzung Am Kettnersbusch/Kölner Straße und in Schlebusch an der Ecke Mülheimer Straße/Hammerweg

„Als Fahrradbeauftragter freue ich mich, dass in Leverkusen jetzt an drei Stellen ein Verkehrszeichen eingesetzt wird, das den Fahrradfahrenden ein flüssigeres Fahren ermöglicht“, unterstreicht Fabian Urh vom Fachbereich Mobilität und Klimaschutz. 

Was dürfen Radfahrende am Grünpfeil und was nicht?

An den drei Kreuzungen mit Grünpfeil gelten folgende Regeln:

  • Radfahrende, die auf eine rote Ampel mit Grünpfeil zufahren, dürfen haltende PKW nicht rechts überholen.
  • Sie dürfen daher nur bis zur Haltelinie vorziehen, wenn sie eine freie Fahrbahn vor sich haben oder sich auf einem Radschutzstreifen am rechten Fahrbahnrand bewegen.
  • Ist ein Radschutzstreifen oder eine freie Fahrbahn vorhanden, dürfen Radfahrende bis zur Haltelinie vorfahren und müssen dort zunächst anhalten und den querenden Verkehr beobachten.
  • Radfahrende müssen auch bei einem Grünpfeil darauf achten, dass querende Fußgänger und Radfahrer, die grünes Licht an der Ampel haben, nicht gefährdet werden. 

„Der Grünpfeil für Radfahrende beinhaltet keine Vorfahrt oder Vorrang“, stellt Conchita Laurenz, klar und ergänzt: „Der Grünpfeil ist ein Angebot, es besteht keine Verpflichtung ihn zu nutzen.“ 


Ort aus dem Stadtführer: Schlebusch, Opladen, Rheindorf
Straßen aus dem Artikel: Am Kettnersbusch, Unterstr, Weichselstr, Hammerweg, Solinger Str, Netzestr

Kategorie: Verkehr
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