Wahlrechtsklage: Leverkusener klagt in Karlsruhe


Archivmeldung aus dem Jahr 2024
Veröffentlicht: 22.04.2024 // Quelle: Mehr Demokratie NRW

Ein Foto von Alexander Trennheuser // Foto: Mehr Demokratie e.V.

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Leverkusener Alexander Trennheuser klagt mit über 4000 Menschen gegen das neue Bundestagswahlrecht vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Er hält die Fünf-Prozent-Hürde für überhart und befürchtet, dass Millionen Stimmen nicht mehr zählen werden. Die Verhandlung findet am 23. und 24. April statt. Die Wahlrechtsreform von März 2023 verschärfte die Fünf-Prozent-Hürde und schaffte die Grundmandatsklausel ab, was aus Sicht von Mehr Demokratie verfassungswidrig ist. Millionen Wählerstimmen könnten so im Bundestag nicht repräsentiert werden.

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Nordrhein-Westfalen
Pressemitteilung
22.04.2024

Wahlrechtsklage: Leverkusener klagt in Karlsruhe

+++ Leverkusener zieht vor Bundesverfassungsgericht: „Fünf-Prozent-Hürde ist jetzt überhart“. Alexander Trennheuser klagt mit über 4000 Menschen gegen neues Bundestagswahlrecht

4242 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland ziehen in diesen Tagen gegen das neue Bundestagswahlrecht vor das Bundesverfassungsgericht. Einer von ihnen: Der Leverkusener Alexander Trennheuser. „Ich halte die Fünf-Prozent-Hürde jetzt für überhart und befürchte, dass Millionen Stimmen nichts mehr zählen werden. Im Extremfall gewinnt die CSU in Bayern fast alle Direktmandate – und zieht mit null Abgeordneten in den Bundestag ein“, sagt der Sozialwissenschaftler. Denn Erststimmen müssen jetzt durch Zweitstimmen gedeckt sein. Rutscht die CSU bundesweit gerechnet unter fünf Prozent, was leicht passieren kann, sind alle Mandate futsch. „Das kann doch nicht sein“, so Trennheuser. Zudem fällt die sogenannte Grundmandatsklausel weg, von der zuletzt die LINKE profitierte.

Auch Trennheuser wird vor Ort in Karlsruhe sein, wenn im Bundesverfassungsgericht am 23. und 24. April die mündliche Verhandlung einer Bürgerklage zum Bundestagswahlrecht ansteht. Organisiert hat sie der Fachverband Mehr Demokratie, dessen Bundesgeschäftsführer Trennheuser ist. Zugleich werden sechs weitere Verfahren der Parteien CSU und LINKE, der CSU-geführten bayrischen Staatsregierung und der Bundestagsfraktion von CDU/CSU behandelt. Alle Beschwerdeführer sehen sich durch das neue Wahlrecht benachteiligt.

4242 Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Beschwerde als Klägerinnen und Kläger. Vor den Karlsruher Richterinnen und Richtern wird Mehr-Demokratie-Bundessprecher Ralf-Uwe Beck die Motivation und die Argumentationslinie für die Verfassungsbeschwerde erläutern. Vertreten wird die Verfassungsbeschwerde durch Prof. Thorsten Kingreen (Universität Regensburg).

Hintergrund für die Verfassungsbeschwerde ist die im März 2023 mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossene Wahlrechtsreform. Mit dieser wurde auch die Fünf-Prozent-Hürde verschärft: Wer einen Wahlkreis gewinnt, kann das Bundestagsmandat nur dann antreten, wenn die Partei die Fünf-Prozent-Hürde überspringt. Abgeschafft wurde zudem die Grundmandatsklausel, über die eine Partei, die mindestens drei Direktmandate gewonnen hatte, in den Bundestag einziehen konnte, auch wenn sie die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hatte.

Aus Sicht von Mehr Demokratie ist damit die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit überschritten. Die Fünf-Prozent-Hürde sei nun nicht mehr abgefedert und kollidiere noch stärker als zuvor mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl (Artikel 38 Grundgesetz) und der Chancengleichheit der Parteien (Artikel 21 Grundgesetz).

An der Fünf-Prozent-Hürde scheitern Millionen von Wählerstimmen, die dann nicht im Bundestag repräsentiert sind. Die Zahl der Stimmen, die auf diese Weise unter den Tisch fallen, könnte noch erheblich anwachsen. Bei der Bundestagswahl 2021 waren es 4 Millionen Stimmen (8,6 %). Hätte es keine Grundmandatsklausel gegeben, wären die gut 2,2 Millionen Stimmen für Die Linke noch hinzugekommen.


Themen aus dem Artikel: Mehr Demokratie, Die Linke, Die Partei, CSU

Kategorie: Politik
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