Finanzielle Unterstützung bei den Energiekosten - Bis Ende August Anträge für den Stärkungspakt NRW stellen


Archivmeldung aus dem Jahr 2023
Veröffentlicht: 05.07.2023 // Quelle: Stadtverwaltung

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Finanzielle Unterstützung bei den Energiekosten - Bis Ende August Anträge für den Stärkungspakt NRW stellen. Leverkusener Bürger können über einen Härtefallfonds Anträge auf Unterstützung bei ihrer Energiekostenabrechnung stellen. Der Härtefallfonds richtet sich an Menschen mit knappem Einkommen und die Einkommensgrenze liegt beispielsweise für einen Ein-Personen-Haushalt bei 1.600 Euro netto monatlich. Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt und beträgt für einen Ein-Personen-Haushalt 150 Euro, für jede weitere Person erhöht sich der Betrag um 50 Euro. Der Antrag kann telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Soziale Träger können ebenfalls finanzielle Unterstützung über den Sozialstrukturfonds beantragen, jedoch müssen Doppelförderungen ausgeschlossen sein. Weitere Informationen erhalten soziale Träger über das städtische Bürgertelefon.

Stark gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise, dazu die hohe Inflation: Viele Menschen wissen aktuell nicht, wie sie die Preissteigerungen mit ihrem Einkommen auffangen können, ohne sich zu verschulden. Bis zum 31. August 2023 können Bürgerinnen und Bürger, aber auch soziale Träger finanzielle Unterstützung beantragen. Möglich macht dies der „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“, den das Land Nordrhein-Westfalen aufgelegt hat. 

Leverkusener Bürgerinnen und Bürger können über einen Härtefallfonds Anträge auf Unterstützung bei ihrer Energiekostenabrechnung stellen. Über den Sozialstrukturfonds können soziale Träger ebenfalls Unterstützung beantragen. Weitere Infos auf der städtischen Homepage: Stärkungspakt NRW | Stadt Leverkusen 

Wer kann den Härtefallfonds in Anspruch nehmen?

  • Der Härtefallfonds unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ggf. weitere, im Haushalt lebende Personen.
  • Menschen, die Sozialleistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen, sind in der Regel nicht antragsberechtigt.
  • Der Härtefallfonds richtet sich an Menschen, deren Einkommen knapp über der Grenze zum Bezug von Sozialleistungen liegt. Um Unterstützung aus dem Härtefallfonds zu erhalten, liegt die Einkommensgrenze beispielsweise eines Ein-Personen-Haushalts bei 1.600 Euro netto monatlich. 

Wie hoch ist die Unterstützung?

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Anzahl der Personen im Haushalt.

  • Ein Ein-Personen-Haushalt erhält, nach Prüfung und Bewilligung, einen einmaligen Energiezuschuss von 150 Euro.
  • Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Betrag um 50 Euro.
  • Eine Auszahlung erfolgt direkt an den jeweiligen Energieversorger und nicht an die Antragstellenden. 

Nach welchen Kriterien wird entschieden?

  • Die Höhe des Einkommens muss belegt werden.
  • Das liquide Vermögen, etwa auf dem Bankkonto, muss kleiner als 5.000 Euro sein. 

Wo und wie kann man einen Antrag stellen? Wer hilft dabei?

  • Über das städtische Bürgertelefon „Unterstützung in der Energiekrise“ können Bürgerinnen und Bürger montags bis freitags von 8.00 bis 16.30 Uhr unter der Telefonnummer 0214/406-5555 einen Termin mit dem Lotsenteam zur Antragsstellung vereinbaren.
  • Alternativ kann auch per E-Mail an staerkungspakt@stadt.leverkusen.de ein Termin gebucht werden.
  • Beim persönlichen Termin in den Wiesdorfer Arkaden, Hauptstraße 105 in Leverkusen-Wiesdorf, geht das Lotsenteam alle Punkte des Antrages mit hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürgern durch. 

Unterstützung für soziale Träger über den Sozialstrukturfonds

  • Sozial- und Schuldnerberatungsstellen sowie Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – hierzu zählen beispielsweise Tafeln, Kleiderkammern, Lebensmittelverteiler oder Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen – können über den Sozialstrukturfonds ebenfalls Förderungen erhalten.
  • Soziale Träger können insbesondere für krisen-/inflationsbedingte Mehrkosten Unterstützung beantragen. Dies gilt etwa für den Fall, wenn Beratungsangebote im Rahmen der Energiekrise aufgrund erhöhter Nachfrage ausgeweitet wurden.
  • Nur Ausgaben, für die keine anderen Förderungen beantragt oder bewilligt wurden, können finanziell unterstützt werden. Doppelförderungen sind somit ausgeschlossenen.
  • Weitere Informationen zum Sozialstrukturfonds erhalten soziale Träger ebenfalls über das städtische Bürgertelefon unter 0214/406-5555.


Themen aus dem Artikel: MAN, Netto

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