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lesenDie Stadt Leverkusen vergibt ab sofort vier Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht. Die Grundstücke befinden sich an der Eintrachtstraße in Schlebusch. Sie sind jeweils zur Bebauung mit einem freistehenden Einfamilienhaus geeignet.
Die Grundstücke sind zwischen 334 und 469 Quadratmeter groß. Sie werden über ein Bewerbungsverfahren vergeben, das unter anderem örtliche und soziale Kriterien berücksichtigt. Mit der Vergabe im Erbbaurecht verfolgt die Stadt städtebauliche und sozialpolitische Ziele, wie die Förderung von Wohnraum für Familien.
Die Vergabe im Erbbaurecht bedeutet, dass die Stadt die Grundstücke nicht veräußert. Sie bleibt weiterhin deren Eigentümerin.
Der Erwerber bzw. die Erwerberin des Erbbaurechts erhält nach erfolgtem Zuschlag jedoch das Recht, ein eigenes Wohnhaus auf dem städtischen Grundstück zu bauen und dieses samt Grundstück exklusiv zu nutzen. Im Gegenzug zahlt der Erwerber bzw. die Erwerberin des Erbbaurechts einen jährlichen Erbbauzins. Die Erbbaurechte der Stadt Leverkusen werden für die Dauer von 80 Jahren vergeben.
Interessentinnen und Interessenten bewerben sich über die Homepage der Stadt Leverkusen: Eintrachtstrasse.php">https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/bauen-und-wohnen/grundstuecke/Grundstuecke-Eintrachtstrasse.php
Dort sind die Bewerbungs-Unterlagen sowie alle Informationen zu den Grundstücken und dem genauen Ablauf des Verfahrens zu finden. Die Bewerbungsfrist läuft bis einschließlich 31. März 2023.
Infos zum Thema Erbbaurecht auch unter: https://www.leverkusen.de/leben-in-lev/bauen-und-wohnen/grundstuecke/index.php