Dienstleistungen der Stadt Leverkusen in den Bereichen Meldewesen, Kfz-Zulassung und Führerscheinstelle


Archivmeldung aus dem Jahr 2020
Veröffentlicht: 16.06.2020 // Quelle: Stadtverwaltung

Aufgrund der Corona-Krise und der damit verbundenen Hygienemaßnahmen kann der Fachbereich Bürger und Straßenverkehr der Stadt Leverkusen die entsprechenden Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger weiterhin lediglich im Rahmen eines Termingeschäfts anbieten. Vorsprachen ohne vorherige Terminvereinbarung sind aufgrund der weiterhin erforderlichen Schutzmaßnahmen leider nicht möglich.

Im Bereich Meldewesen betrifft dies
- An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes
- Beantragung und Abholung von Pässen und Personalausweisen
- Beantragung von Führungszeugnissen und Gewerbezentralregisterauszügen
- Beglaubigungen von Dokumenten.

Im Rahmen internationaler Abkommen akzeptieren die meisten europäische Staaten (darunter Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Schweiz und Slowenien) auch Pässe deren Gültigkeit bis zu einem Jahr abgelaufen sind. Einzelheiten hierzu sind unter dem regelmäßig aktualisierten Link der Bundespolizei unter https://www.bundespolizei.de/Web/DE/01Sicher-auf-Reisen/06Passrechtliche-Hinweise/03Anerkennung-von-Ausweisdokumenten/Anerkennung-von-Ausweisdokumenten_node.html nachzulesen.

Mit dieser Regelung ist jedoch keine Reisegarantie verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Zur Frage, ob und inwieweit der Staat des Reiseziels Einreisebeschränkungen gelockert hat, sollten vor Antritt der Reise Informationen eingeholt werden. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen des Ziellandes sind u. a. in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes unter (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit) abrufbar.

Damit ist selbstverständlich ebenfalls verbunden, dass Betroffene, deren Ausweisdokumente ab dem 01.03.2020 abgelaufen sind, kein Bußgeldverfahren zu befürchten haben. Diese Regelung gilt bis maximal ein Jahr nach Ablauf der Gültigkeit.

Einzelheiten hierzu sind unter dem regelmäßig aktualisierten Link des Bundesinnenministeriums unter https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/ausweise-und-paesse-node.html abrufbar.

Termine für die oben genannten Dienstleistungen können wie folgt vereinbart werden:

- Online: https://www.leverkusen.de/rathaus-service/termine-online/termine-pass.php
- Per E-Mail an 361.1-termine-meldewesen@stadt.leverkusen.de (unter Angabe einer Rückrufnummer und eines Terminwunsches (vormittags / nachmittags))
- telefonisch unter 0214-406-0

Aktuell können im Bereich Meldewesen aufgrund der geltenden Schutzmaßnahmen täglich bis zu 200 persönliche Bürgeranliegen bearbeitet werden. Dies reicht jedoch nicht aus, um allen Terminwünschen zeitnah gerecht werden zu können. Vor diesem Hintergrund sollten alle Bürgerinnen und Bürger, die von der Regelung des Bundesinnenministeriums profitieren, von Terminanfragen zur Beantragung von Pässen und Personalausweisen absehen – sofern keine besonders zu begründende Dringlichkeit vorliegt.

Vorsorglich wird um Verständnis gebeten, dass im Rahmen der gebotenen Priorisierung von Anträgen diese Anträge auf Neuausstellung von Pässen aktuell nachranging behandelt werden, damit andere dringliche Angelegenheiten zeitnah erledigt werden können.

Für die Zulassungsstelle gelten folgende Bestimmungen:
Notwendige Unterlagen, die für eine Zulassung benötigt werden, können in den Hausbriefkasten der Zulassungsstelle, Haus-Vorster-Straße 8, 51379 Leverkusen eingeworfen werden. Nach etwa ein bis zwei Werktagen sind die Unterlagen abholbereit. Ein Abholtermin wird telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Abwicklung von KFZ-Zulassungen ohne persönliche Vorsprache durch einen Zulassungsdienst vornehmen zu lassen. Adressen sind im Internet erhältlich.

Für die Führerscheinstelle gelten folgende Regelungen:
Die Führerscheinstelle bietet zu den bekannten Servicezeiten Termine zur Antragstellung über den Online-Terminkalender unter dem Link https://www.leverkusen.de/rathaus-service/termine-online/termine-fuehrerschein.php an.
Darüber hinaus werden Termine zur Abholung von fertigen Führerscheinen, Fahrerkarten und Personenbeförderungsscheinen dienstagnachmittags und donnerstagvormittags angeboten. Diese können unter dem Link https://www.leverkusen.de/rathaus-service/termine-online/termine-fuerschein-abholung.php gebucht werden.
Wenn bereits ein befristetes Dokument (Ausnahmegenehmigung, vorläufiger Führerschein oder Bescheinigung im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17) ausgehändigt wurde, ist eine persönliche Vorsprache zur Abholung nicht erforderlich. In diesen Fällen werden die Kartenführerscheine rechtzeitig vor Ablauf der Befristung automatisch per Post zugestellt. Eine Anforderung des Führerscheins ist nicht notwendig. Terminanfragen per E-Mail oder Telefon können leider nicht berücksichtigt werden.
Fahrschulen können ihre Anträge montags und donnerstags jeweils am Vormittag nach vorheriger Ankündigung einreichen und bezahlen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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