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Bewohnerparken in Opladen und Sonderparkgebiet Klinikum

Veröffentlicht: 24.05.2019 // Quelle: Stadtverwaltung

Da die Parkausweise für den Bewohnerparkbezirk "H" zum 30.06.2019 ihre Gültigkeit verlieren, hat die Stadtverwaltung am 23.05.19 dem Großteil der betroffenen Bürger Anträge zugesandt. Bedingt durch einen Systemfehler in der EDV kann es bei einem Teil der Betroffenen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Der Bezirk H umfasst folgende Straßen:
Altstadtstraße 1 – 89 und 2 - 120
Am Abtshof
An St. Remigius
Auestraße
Birkenbergstraße 2 – 30 und 1 – 27
Düsseldorfer Straße 18 – 30 und 1 – 77
Fürstenbergplatz
Fürstenbergstraße
Gerhart-Hauptmann-Straße 2 – 12 und 3 – 17 u n d 14 - 34a und 21 – 41
Gerichtsstraße
Günther-Weisenborn-Straße
In der Höhle
Kantstraße
Kopernikusstraße 20a – 34 und 25 – 31
Kämpchenstraße
Kölner Straße 2 – 40 und 5 – 53
Lessingstraße
Münzstraße
Rat-Deycks-Straße
Schöllerstraße

Sonderparkgebiet Schlebusch "Klinikum"
Zeitgleich wurden die neuen Parkausweise für das Sonderparkgebiet "Klinikum" Schlebusch versandt, da die alten Ausweise zum 31.05.19 ablaufen. Voraussetzung für die Versendung des Parkausweises war ein vorab gestellter vollständig ausgefüllter Antrag und die Zahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,70 €.
Der Bereich "Klinikum" umfasst folgende Straßen:
Virchowstraße
Semmelweisstraße
Finkelsteinstraße
Paracelsusstraße
Dhünnberg Nr.: 66,68,70

Bewohner der Sauerbruchstraße Nr.: 33, 35, 37, 39, 41, 43, 45, 47, 49, 51, 53, 55, 57, 59, 61, 63, 65, 67 in 51375 Leverkusen sind in die oben genannte Sonderparkregelung einbezogen.
Alle Bewohner, die im Bereich "Klinikum" wohnen und keinen Antrag auf Erteilung eines Parkausweises erhalten haben und weiterhin einen Parkausweis benötigen, werden gebeten, sich umgehend beim Fachbereich Bürger und Straßenverkehr – Meldewese – zu melden. Ansonsten werden den Bewohnern gebührenpflichtige Verwarnungen auferlegt, wenn ab dem Zeitpunkt kein neuer Parkausweis im Fahrzeug ausgelegt wird.
Der Bereich – Meldewesen – im Fachbereich Bürger und Straßenverkehr ist telefonisch zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag und Dienstag: 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Mittwoch: 07.30-13.00 Uhr, Donnerstag: 08.00 - 13.00 und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag: 08.00-13.00 Uhr


Ort aus dem Stadtführer: Schlebusch

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