Sämtliche Eingriffe in die Altablagerung Dhünnaue im Zuge des Neubaus der Leverkusener Rheinbrücke finden unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen statt und werden streng kontrolliert. Alle Arbeiten entsprechen den Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren. Gegenteilige Behauptungen, die heute (21.2.) in Leverkusen vorgebracht wurden, weist Straßen.NRW zurück.
Insbesondere unangemeldete und ungenehmigte "Löcher" im genannten Ausmaß hat es nicht gegeben. Es sind lediglich zwei Fälle aus dem Herbst 2018 aktenkundig, bei dem eines der beteiligten Bauunternehmen ohne Anmeldung eine Öffnung der Abdichtung vorgenommen hat. Nach Bekanntwerden der Arbeiten wurden diese umgehend eingestellt und nach erfolgter Anmeldung fortgesetzt.
Dabei handelte es sich um einen Pumpenschacht mit ca. 1,4 Meter Durchmesser und ca. 1,2 Meter Tiefe. Das dort geförderte Material bestand nur aus Dichtungsmaterial und der Dammschüttung der A59, von dem keine Gefahr ausgegangen ist. Der zweite, flächenmäßig kleinere Eingriff erfolgte neben einem neu errichten Brunnen. Der Eingriff erfolgte nur im Dichtungssystem. Beide Eingriffe waren grundsätzlich genehmigt.
Zum Hintergrund
Neben dem in der Planfeststellung genehmigten Sicherheitskonzept besteht auf den Baustellen im Bereich der Altablagerung eine Pförtnerregelung, die von Straßen.NRW initiiert wurde. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bauüberwachung jederzeit über die täglichen Bautätigkeiten einen Überblick hat. Arbeiten die für einen konkreten Tag nicht angemeldet sind, gelten innerhalb Baustelle als unzulässig. Die oben beschrieben Fälle sind lediglich vor diesem Hintergrund zu sehen. Es handelte sich nicht um ungenehmigte Bauarbeiten.
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