Einrichtung von Hol- und Bringzonen an vier Leverkusener Grundschulen


Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 27.08.2018 // Quelle: Stadtverwaltung

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die „Bringverkehre“ vor den Schulen enorm zugenommen haben und es teils zu gefährlichen Situationen gekommen ist. Der Rat der Stadt Leverkusen hat daher am 09.07.2018 beschlossen, an vier Leverkusener Grundschulen sogenannte „Hol- und Bringzonen“ einzurichten. Dieses Pilotprojekt wird zunächst probeweise für ein Jahr an den folgenden Schulen eingerichtet:

GGS Opladen mit den Standorten Herzogstraße und Hans-Schlehahn-Straße,
GGS Im Kirchfeld und
GGS/KGS Dönhoffstraße.

Die Hol- und Bringzonen sollen zu einer Entzerrung der „Bringverkehre“ beitragen. Eltern, die bislang ihre Kinder mit dem Auto zur Schule gebracht haben, sollen zukünftig diese Haltezonen anfahren und ihre Kinder dort aussteigen lassen. Den restlichen Weg zur Schule sollen die Kinder dann zu Fuß zurücklegen. In diesen Zonen kann somit kurz zum Ein- und Aussteigen gehalten werden. Geparkt werden darf dort nicht.

Die Zonen sind nun zum Beginn des neuen Schuljahres entsprechend ausgeschildert, mit blauer Farbe markiert und befinden sich an folgenden Standorten:

• Herzogstraße Opladen (3 Parkflächen vor der Festhalle Opladen, gegenüber der Volksbank)
Kanalstraße (vor Haus-Nr. 7)
Menchendahler Straße / Ecke Hans-Schlehahn-Straße
Hauptstraße (im Bereich der Bushaltestelle Ecke Schulstraße)
Lehner Mühle (zwischen In Holzhausen und Pfarrer-Röhr-Straße)
Von-Knoeringen-Straße (ca. gegenüber Haus-Nr. 31)

Die Hol- und Bringzonen gelten in der Zeit von 07:45 – 08:15 Uhr und 15:45 – 16:15 Uhr. In dieser Zeit darf dort nur zum Ein- oder Aussteigen gehalten werden, aber nicht zum Parken. Die Eltern werden gebeten, nach dem Ein- bzw. Aussteigen ihrer Kinder die Zone im Anschluss zügig zu verlassen, damit möglichst viele Eltern die Hol- und Bringzonen nutzen können.

Das Parken ist erst außerhalb der beiden genannten Zeiträume für Jedermann gestattet. Anwohner und deren Besucher werden gebeten, die entsprechenden Bereiche zu den ausgewiesenen Zeiten frei zu halten und geparkte Fahrzeuge rechtzeitig zu entfernen. Ansonsten ist mit gebührenpflichtigen Verwarnungen durch den Fachbereich Recht und Ordnung zu rechnen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 3.065

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen