Enttäuschendes Urteil erfordert eine gründliche Analyse

Das Gericht der Europäischen Union hat die von der Europäischen Kommission 2013 verhängten Einschränkungen zum Einsatz von Neonikotinoiden für rechtmäßig erklärt

Archivmeldung aus dem Jahr 2018
Veröffentlicht: 17.05.2018 // Quelle: Bayer AG

Bayer ist enttäuscht über das Urteil (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d2dc30dda9a59ec9572f4995b4b2c6e790ba62c9.e34KaxiLc3qMb40Rch0SaxyNc3f0?text=&docid=202052&pageIndex=0&doclang=EN&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=521636) des Gerichts der Europäischen Union im Verfahren T-429/13 Bayer CropScience / Europäische Kommission. Demnach war das von der Europäischen Kommission 2013 verhängte Teilverbot für bestimmte Neonikotinoide rechtmäßig. Bayer wird das Urteil eingehend prüfen und die daraus hervorgehenden Konsequenzen sowie mögliche rechtliche Optionen prüfen.

Bayer hatte sich zur Klage entschlossen, um Klarheit über die nach seiner Auffassung unsichere Rechtsgrundlage des Kommissionsentscheids zu erhalten. Bayer ist weiterhin davon überzeugt, dass seine Produkte bei verantwortungsvoller und sachgemäßer Anwendung sicher sind.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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