Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung erklärte der Europaabgeordnete Axel Voss (CDU):
"Endlich haben wir Klarheit über die Vorratsdatenspeicherung. Klarheit einerseits darüber, dass der europäische Gesetzgeber bei den Freiheitsrechten nacharbeiten muss. Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union schreibt das Recht auf Datenschutz fest, das sich in Prinzipien wie eng begrenzter Speicherdauer, Zweckbindung und Löschrechten im europäischen Datenschutzrecht fortsetzt. Es ist gut, dass diese Grundrechte vom europäischen Gericht angemahnt werden.
Andererseits haben wir auch endlich Klarheit darüber, dass die Vorratsdatenspeicherung zulässig ist. Wir haben bei der Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland unnötig Zeit verloren und sollten nun schnellstmöglich eine Rechtsgrundlage schaffen, die dem EuGH-Urteil Rechnung trägt. Es muss beides möglich sein: Bürgerrechte und Kriminalitätsbekämpfung."