Polizeilich aufgefallen war der junge Mann Ende vergangener Woche lediglich, weil er mit seinem Mofaroller auf der Ophovener Straße einen Höllenlärm verursachte. Bei der Überprüfung von Fahrer und Fahrzeug stellten die Beamten der Kradgruppe dann so nach und nach fest, dass kaum ein Teil an dem Roller sich noch im Originalzustand befand. Baulich verändert oder gänzlich ausgetauscht waren unter anderem der Auspuff, die elektronische Drosselung, der Vergaser sowie der Zylinderkopf des Fahrzeugs. Ziel der Veränderungen war - dies gab der 15-jährige Schüler auch unumwunden zu - eine höhere Fahrgeschwindigkeit.
Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf einem Rollenprüfstand konnten die Beamten denn auch feststellen, dass das Mofa statt der zulässigen 25 km/h eine Geschwindigkeit von 117 Stundenkilometern erreichte.
Durch den Fahrzeugumbau und die dadurch erreichte höhere Endgeschwindigkeit war die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen. Außerdem benötigte der Fahrzeugführer einen Führerschein für Motorräder. Da er beides nicht vorweisen konnte, wurde er angezeigt. Im Falle einer richterlichen Bestrafung muss er mit sechs Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei rechnen. Der Roller wurde sichergestellt.
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