Tollwut-Impfaktion Herbst 2000


Archivmeldung aus dem Jahr 2000
Veröffentlicht: 13.10.2000 // Quelle: Stadtverwaltung

Da auch in diesem Jahr in Nordrhein Westfalen wieder Tollwutfälle festgestellt wurden, wird eine erneute gezielte und flächendeckende Impfaktion notwendig. Es werden insgesamt rd. 1.250 ImpfKöder im gesamten Stadtgebiet Leverkusen verteilt.

Die Beköderung der Füchse erfolgt auch in diesem Herbst im Gebiet der Stadt Leverkusen zum Teil aus der Luft und zum Teil am Boden. Der Abwurf der Köder aus dem Hubschrauber wird zwischen dem 16. und dem 27. Oktober erfolgen. Vom 20. bis 29. Oktober werden wieder die Jäger unterwegs sein, um die Köder in Grünzonen, Parks, Gartenanlagen und auch auf Friedhöfen auszulegen.

Der Impfstoff steckt in einer braunen, runden Verpackung von vier Zentimeter Durchmesser und verbreitet einen für den Fuchs angenehmen starken Fett- und Fleischgeruch. Der Impfstoff ist speziell für die Füchse entwickelt worden und wirkt auch nur bei ihnen immunisierend.

Die Köder dürfen nicht berührt werden! Wer mit dem Impfstoff in Kontakt kommt, muss sich sofort gründlich mit Wasser und Seife waschen und sicherheitshalber einen Arzt informieren.

Für Haustiere und freilebende Tiere ist der Impfstoff prinzipiell ungefährlich. Dennoch dürfen bis Mitte November Hunde nicht frei und unbeaufsichtigt herumlaufen. Damit der Impfstofferfolg nicht gefährdet wird, muss sichergestellt sein, dass kein Hund einen Köder aufnimmt. Dies ist auch zum Schutz der Hundehalter wichtig. Es sind wiederholt Fälle bekannt geworden, in denen Köder von Hunden gefressen und zu Hause erbrochen wurden. Dabei ist es zum Kontakt der Hundehalter mit dem Inhalt der Impfstoffkapsel gekommen. In der Folge waren Untersuchungen und mehrfache Impfungen erforderlich.

Das gesamte Stadtgebiet Leverkusen ist nach wie vor tollwutgefährdeter Bezirk. Der Fachbereich Veterinärmedizin weist ausdrücklich darauf hin, dass Hunde und Kat-zen gegen Tollwut schutzgeimpft werden sollen. Ein wirksamer Impfschutz besteht, wenn die Impfung mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate zurückliegt. Wird ein nicht schutzgeimpftes Haustier von einem tollwütigen Tier gebissen, muss es eingeschläfert werden. Hiervon kann abgesehen werden, wenn Hund oder Katze unter wirksamem Tollwutimpfschutz stehen. Daher nochmals die dringende Empfehlung des Veterinäramtes, Hunde und Katzen unbedingt einmal jährlich gegen Tollwut schutzimpfen zu lassen.

Für weitere Informationen liegt im Fachbereich Veterinärmedizin der Stadt, Miselohestraße 4, ein ausführliches kostenloses Merkblatt aus. Auskünfte sind unter der Rufnummer 4 06-39 01 erhältlich. In dringenden Fällen ist der Amtstierarzt über die Feuerwehr, Telefon 02 14/7 50 50, zu erreichen.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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