Energiespar- und Modernisierungsprogramm für das Land Nordrhein-Westfalen


Archivmeldung aus dem Jahr 2000
Veröffentlicht: 15.03.2000 // Quelle: Stadtverwaltung

Der nächste Winter kommt bestimmt (Klima) - Daher: Zinslose Kredite für Energiesparmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen für das Jahr 2000 beantragen. Die kluge Frau und auch der kluge Mann bauen vor. Wer etwas gegen hohe Heizkosten, schlecht isolierende Fenster und Wände und gegen eine gefräßige Heizung hat, sollte sich daher nachfolgende Informationen einprägen.
In zwei Förderprogrammen gewährt das Land Nordrhein-Westfalen zinslose Kredite für Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen. Insgesamt stehen für beide Förderprogramme für 5,7 Millionen Mark Landesmittel zur Verfügung.

Je nach Programmart können bis zu 50 Prozent der förderbaren Aufwendungen für Energiespar- bzw. Modernisierungsmaßnahmen mit zinslosen Landesdarlehen gefördert werden. Bei Modernisierung von Wohnraum, der vor 1960 errichtet worden ist, sind für Wohnungen, die vom Eigentümer selber genutzt werden, Einkommensgrenzen zu beachten. Bei vermieteten Wohnungen ist durch die Gewährung von zinslosen Darlehen eine Mietpreisbindung zu beachten, die allerdings befristet ist. (Wohnen)

Instandsetzungsarbeiten werden nicht als Modernisierung gefördert. Keine Einkommensgrenzen gelten für das Energiesparprogramm. Für Wohnungen, die vor 1980 gebaut wurden, können Energiesparmaßnahmen, wie die Isolierung des Daches, der obersten Geschoßdecke, des Kellers, der Außenwände, der Einbau von Isolierglasfenstern und Türen sowie der Einbau von Heizungsanlagen und Zentralwarmwasserbereitungsanlagen durch die Gewährung von zinslosen Darlehen gefördert werden.

Für Eigenheime sind mindestens drei Maßnahmen gebündelt durchzuführen. Dabei werden bereits abgeschlossene technisch einwandfreie Maßnahmen angerechnet, nicht aber nachträglich gefördert. Für Baudenkmäler gelten besondere Bedingungen.
Die gleichzeitige Förderung nach dem sogenannten KfW-Programm (Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau/Bundesprogramm) und die Verwendung von ökologisch schädlichen und giftigen Baustoffen ist ausgeschlossen.

Für beide Programmarten ist von Bedeutung: Eigentümer sind antragsberechtigt. Vor der Erteilung eines Förderungsbescheides darf mit den Maßnahmen nicht begonnen werden.
Unschädlich ist das Einholen von Kostenvoranschlägen.

Auskunft erteilt die Stadt Leverkusen, Fachbereich Finanzen, Friedrich-Ebert-Platz 3, 51373 Leverkusen, Telefon: 02 14/4 06-64 11 und 02 14/4 06-64 15 Technik, Fax-Nummer: 02 14/4 06-20 71.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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