Geänderte Verkehrsregelung am Mühlenweg


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 02.10.2013 // Quelle: Stadtverwaltung

Autofahrer müssen sich künftig umstellen: Die Tempo-30 Zone auf dem Mühlenweg bis zur Einmündung G.-Cremer-Straße wurde verlängert und die Vorfahrtregelung geändert. An den Einmündungen „Mühlenweg /Gisbert-Cremer-Straße“, sowie „Alte Landstraße“ und „Auf dem Weiherberg“ gilt nunmehr „Rechts-vor-Links“.

Durch entsprechende Hinweisschilder „Achtung Rechts-vor-Links“ sowie „geänderte Verkehrsführung“ wird auf die neue Verkehrsregelung hingewiesen. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die neue Verkehrsführung und die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h zu beachten.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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