Diepentalsperre - Kein Verhandlungsspielraum beim Thema Sicherheit


Archivmeldung aus dem Jahr 2013
Veröffentlicht: 24.07.2013 // Quelle: Bezirksregierung

„Die Diepentalsperre kann nur weiter betrieben werden, wenn sie die Anforderungen nach dem aktuellen Stand der Technik erfüllt. Die Bezirksregierung Köln hat beim Thema Sicherheit keinen Verhandlungsspielraum. Dieser Standpunkt ist auch allen Teilnehmern an dem Runden Tisch bekannt. Es wäre gut, wenn der Runde Tisch Klarheit darüber bringen würde, ob man dieser Verantwortung zukünftig nachkommen will. Wenn die Betreiber dazu nicht in der Lage sind, muss jemand anders die notwendigen Maßnahmen erfüllen. Ansonsten wird die Talsperre in absehbarer Zukunft nicht weiter betrieben werden können“, stellt Dr. Joachim Schwab, Leiter der Abteilung 5 der Bezirksregierung Köln, klar.

Die Bezirksregierung Köln begrüßt deshalb die Initiative des Wupperverbands zu dem Runden Tisch, der am kommenden Mittwoch stattfinden soll. Die Bezirksregierung wird an dem Runden Tisch nicht teilnehmen. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Bezirksregierung Köln die Einhaltung der geltenden Rahmenbedingungen zu überwachen und sie nicht herzustellen hat. Aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Unterlieger der Talsperre muss die Bezirksregierung Köln dafür Sorge tragen, dass von jedem Talsperrenbetreiber die Regeln der Technik für den sicheren Betrieb einer Talsperre eingehalten werden.

Die bisher von der Bezirksregierung Köln erlassenen Verfügungen haben einzig die Zielrichtung, den sicheren Betrieb der Talsperre zu gewährleisten. Die Bezirksregierung Köln kann nicht etwa den Rückbau der Talsperre verfügen. Der Generator zur regenerativen Energieerzeugung oder der Schlamm im Staubecken sind nicht Gegenstand der aktuell laufenden Verfahren. Die Diepentalsperre hat einen Stauinhalt von über 300 000 m³. Ein Versagen der Talsperre könnte schlimme Folgen haben.

Die Diepentalsperre ist vor mehr als 100 Jahren alleine zum Zwecke der Energieerzeugung errichtet worden. Ihr wird aktuell keine Funktion zum Schutz vor Hochwasserschutz zugewiesen. In der ursprünglichen Genehmigung ist auch nicht von einer Freizeitnutzung die Rede gewesen. Alle Talsperren werden regelmäßig überprüft. Die Regeln der Technik als gesetzliche Vorgabe sind dabei der Maßstab. Bei der Diepentalsperre ist im Laufe der Jahre ein Investitionsstau aufgelaufen, der jetzt unbedingt abgearbeitet werden muss.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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