Seit Montag, den 05.11.2012 läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung für den Anschluss eines GuD-Kraftwerks der RheinEnergie AG an das Höchstspannungsnetz der Amprion GmbH.
Die RheinEnergie AG beabsichtigt in Köln-Niehl den Neubau eines kombinierten Gas- und Dampfturbinen-Kraftwerks, bei dem neben Strom auch Fernwärme erzeugt wird. Das Kraftwerk ist zunächst mit einer Leistung von bis zu 600 Megawatt (MW) geplant. Der Anschluss an das Hoch-/Höchstspannungsnetz soll allerdings so ausgelegt sein, dass zukünftig auch eine Kraftwerksleistung von bis zu 1200 MW möglich ist. Daher plant die RheinEnergie AG die Stromeinspeisung aus dem GuD-Kraftwerk in die 380-kVSpannungsebene des Transportnetzes der Amprion GmbH.
Zur Herstellung dieses Anschlusses sind der Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Merkenich - Pkt. Rheindorf, Bauleitnummer (Bl.) 4901 sowie ab dem Pkt. Rheindorf bis zur UA Opladen Umbeseilungen und ein Mastneubau im Zuge der bestehenden 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen-Opladen, Bl. 4560, der Amprion GmbH erforderlich.
Für diese Maßnahmen ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vorgeschrieben. Hierfür ist die Bezirksregierung Köln zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde.
Für das Neubauvorhaben im Abschnitt Merkenich-Pkt. Rheindorf hat die RheinEnergie AG bei der Bezirksregierung Köln die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beantragt. Parallel hat die Amprion GmbH bei der Bezirksregierung Köln das Planfeststellungsverfahren für die Umbeseilung und den Mastneubau im Abschnitt von Pkt. Rheindorf bis zur UA Opladen ihrer 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen-Opladen, Bl. 4560, beantragt.
Da diese selbständig durchführbaren Planfeststellungsverfahren insgesamt jedoch dem Anschluss des geplanten GuD-Kraftwerks der RheinEnergie AG dienen, ist eine einheitliche Entscheidung der Bezirksregierung Köln erforderlich. Daher wurden die beantragten Planfeststellungsverfahren miteinander verbunden und es wird nur ein einheitliches Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird.
Die von der RheinEnergie AG sowie der Amprion GmbH eingereichten Planfeststellungsunterlagen, bestehend aus Erläuterungen, Plänen sowie einem Bericht über die Umweltauswirkungen, liegen seit dem 05.11.2012 in den vom Vorhaben betroffenen Städten Köln und Leverkusen zur Einsichtnahme aus. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger bis einschließlich zum 04.12.2012 die Möglichkeit, die Pläne für das Vorhaben einzusehen. Bis einschließlich zum 18.12.2012 können Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden. Parallel dazu werden auch die Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt, um das Vorhaben aus ihrem Aufgabenbereich heraus zu bewerten. Hierzu zählen etwa die betroffenen Kommunen, Fachbehörden wie die Landwirtschaftskammer oder andere Betreiber von (Gas-)Leitungen.
Keine S6, kein RE1 und kein RE5 in Leverkusen-Mitte bis voraussichtlich 24. September 2023, 21:00 Uhr (Update 19.09.2023)
lesenHeutiger Streik: Bahn-Nahverkehr in Leverkusen fällt wahrscheinlich weitestgehend aus
lesenFlugplatzfest in Leverkusen mit Rundflügen, Modellflug und Kunstflug am 26. & 27. August 2023
lesenA59 bis Sonntagabend: Vollsperrungen zwischen Kreuz Leverkusen-West und Rheinallee
lesenVerhinderter Warnstreik: trotzdem starke Einschränkungen möglich (Update: 13.05.2023; 23:47 Uhr)
lesen35-Jähriger in Leverkusener Kiosk erstochen - Festnahme - Mordkommission
lesenUmbau des Bahnhofs Leverkusen-Mitte: Bilder des neuen Gleises vom 03. April 2023
lesenAltes Konzept neu aufgelegt: Das Chempark Mobil fährt wieder durch Leverkusen
lesen„Frühlingsfest“ und verkaufsoffener Sonntag: Straßensperrungen in Leverkusen-Wiesdorf
lesenSpaß, Spiel und Spannung in Leverkusen: Das großes Kinderfest „LEVspielt3“ startet wieder gegen Ende der Sommerferien
lesen