Anmeldung der schulpflichtigen Kinder


Archivmeldung aus dem Jahr 2011
Veröffentlicht: 03.11.2011 // Quelle: Stadtverwaltung

Anmeldetermin
Die Anmeldung der schulpflichtigen Kinder des Schuljahres 2012/2013 findet in der Zeit von Dienstag, 15. November bis Freitag, 18. November in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr in den Grundschulen statt. Die meisten Grundschulen vergeben darüber hinaus individuelle Termine, die bei den Schulen nachgefragt werden können.

Wer ist schulpflichtig?
Zum Schuljahr 2012/2013 sind die Kinder schulpflichtig, die bis zum Beginn des 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden. Die Schulpflicht erstreckt sich damit auf die Kinder, die

in der Zeit vom 02. Oktober 2005 bis zum 30. September 2006

geboren sind.

Wer kann noch angemeldet werden?
Kinder, die nach dem 30. September 2006 geboren sind, können an den genannten Tagen angemeldet werden (schulwillige Kinder).

An welcher Grundschule kann ich anmelden?
Den Eltern steht die Wahl der Grundschule und der Schulart (Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Grundschule) frei. Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität. Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch weiter entfernt wohnende Kinder auf. Eltern können die nächstgelegenen Grundschulen beim Team des Fachbereiches Schulen
Herrn Stolz, Tel 406 4084, e-mail udo.stolz@stadt.leverkusen.de und
Herrn Oestreich, Tel. 406 4011, e-mail helmut.oestreich@stadt.leverkusen.de
erfragen.

Was ist zu beachten?
Die Geburtsurkunde und das Ergebnis der Sprachstandsfeststellung des Kindes sollen bei der Anmeldung vorgelegt werden. Wenn Sprachförderbedarf festgestellt wurde, soll der Nachweis über die Sprachförderung mitgebracht werden.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

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