Nano-Risiken: Umweltverbände schreiben an Minister Remmel

„Grenzwerte willkürlich festgelegt“ / schärfere gesetzliche Regelungen gefordert / Gefahrenpotential weitgehend unbekannt

Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 21.12.2010 // Quelle: Coordination gegen BAYER-Gefahren

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und die Coordination gegen BAYER-Gefahren verlangen in einem gemeinsamen Brief an den nordrhein-westfälischen Umweltminister Johannes Remmel einen besseren Schutz vor den Gefahren durch Nanopartikel. Die Umweltverbände fordern Remmel auf, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) einzusetzen, damit darin die spezifischen Risiken von Nanoteilchen berücksichtigt werden. Zudem müssten öffentliche Mittel für eine unabhängige Erforschung von Nano-Risiken bereitgestellt und eine Deklarationspflicht für Nanomaterialien in Konsumprodukten eingeführt werden.

Die Bayer AG hatte zu Beginn des Jahres in Leverkusen die nach eigenen Angaben weltgrößte Produktionsanlage für Carbon Nanotubes, winzige Röhrchen aus Kohlenstoff, eingeweiht. Die Firma vermarktet Nanotubes unter dem Handelsnamen Baytubes. Tierversuche haben gezeigt, dass bestimmte Nano-Röhrchen die Entstehung von Krebs ähnlich wie Asbestfasern begünstigen können. Die alte schwarz-gelbe Landesregierung hatte den von Bayer vorgeschlagenen Grenzwert von 0,05 mg Nanotubes pro Kubikmeter Raumluft in der Anlage akzeptiert.

Der Epidemiologe Prof. Dr. Rainer Frentzel-Beyme, den die Verbände um eine Bewertung gebeten haben, kritisiert diese Festlegung: „Der von der Firma Bayer empfohlene Grenzwert ist angesichts des Fehlens epidemiologischer Daten als völlig willkürlich anzusehen. Die vom NRW-Umweltministerium vorgelegte Empfehlung ist daher als realitätsfern und industriefreundlich abzulehnen.“ Prof. Frentzel-Beyme war bis zu seiner Emeritierung Leiter der Abteilung "Epidemiologie der Umwelt und des Arbeitslebens" am Bremer Institut für Präventionsforschung und Sozialmedizin.

Da die Produktion von Nanotubes weder der Immissionsschutz- noch der Störfall-Verordnung unterliegt, waren die spezifischen Risiken von Nanotubes bei der Genehmigung nicht berücksichtigt worden. Claudia Baitinger vom Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) NRW: „Es kann nicht sein, dass wie bei anderen Hochrisikotechnologien vor lauter wirtschaftlicher Euphorie der grundgesetzlich verbriefte Anspruch auf körperliche Unversehrtheit übersehen und hintangestellt wird.“

Die Leverkusener Fabrik war offiziell als Versuchsanlage eingestuft worden und hat kein reguläres Genehmigungsverfahren durchlaufen. Philipp Mimkes von der Coordination gegen BAYER-Gefahren: „Großanlagen wie in Leverkusen dürfen künftig nicht mehr als „Technikum“ ohne Beteiligung der Öffentlichkeit genehmigt werden. Die neue Landesregierung darf darin nicht dem schlechten Vorbild ihrer Vorgängerin folgen.“ Die CBG fordert, dass potentiell risikoreiche Produkte wie Nanotubes nur auf den Markt gebracht werden dürfen, wenn deren Ungefährlichkeit zweifelsfrei bewiesen ist.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

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