BAYER verklagt Umweltverband BUND

Montag: Solidaritätskundgebung in Düsseldorf

Archivmeldung aus dem Jahr 2015
Veröffentlicht: 20.02.2015 // Quelle: Coordination gegen Bayer-Gefahren

Der BUND veröffentlichte Anfang Dezember eine Broschüre zu Pestiziden in Bau- und Gartenmärkten. Darin kritisierte der Verband zwei Produkte von Bayer Cropscience, die den Wirkstoff Thiacloprid enthalten. Der BUND hält diese Produkte für bienengefährlich und stützt sich dabei auf neueste wissenschaftliche Erkenntnisse. Bayer Cropscience hat daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt.
Unterstützer/innen des BUND treffen sich am Montag vor dem Gericht zu einer Solidaritätskundgebung.

Wo: Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
Wann: 23. Februar 2015, 10.30 Uhr

Bayer gegen BUND - Streit um Bienengefährlichkeit von Pestiziden geht vor Gericht
Am 23. Februar 2015 wird vor dem Düsseldorfer Landgericht darüber verhandelt, ob der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Aussage wiederholen darf, zwei von Bayer hergestellte Pestizide seien für Bienen gefährlich. Der Pestizidhersteller Bayer CropScience hatte dazu Ende letzten Jahres eine einstweilige Verfügung gegen den BUND erwirkt. Als Begründung wurde angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte "Schädlingsfrei Calypso" und "Zierpflanzenspray Lizetan" in Publikationen ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, habe jedoch eine gültige Zulassung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und werde von ihr als "bienenungefährlich B4" eingestuft. Der BUND darf daher seine Aussage derzeit nur wiederholen, wenn er zugleich auf die behördliche Zulassung hinweist.

Auslöser des Streits war eine vom BUND 2014 veröffentlichte Broschüre mit dem Titel "Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten – BUND-Einkaufscheck", mit der die Umweltschützer darauf aufmerksam machten, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten die Kunden sehr häufig falsch über den Einsatz verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten.

"In dem Vorgehen von Bayer sehen wir nicht nur den Versuch einer Einschränkung der freien Meinungsäußerung. Inakzeptabel ist auch das Ignorieren wissenschaftlicher Erkenntnisse seitens des Unternehmens. Fakt ist, die in Pestiziden enthaltenen Neonikotinoide stehen im dringenden Verdacht, das weltweite Bienensterben mit zu verursachen. Deshalb werden wir auch in Zukunft vor diesen die Bienen gefährdenden Stoffen warnen. Wir fordern das zuständige Bundesamt auf, Thiacloprid umgehend vom Markt zu nehmen. Und da wir die derzeit gültige Zulassung für falsch halten, müssen wir aus unserer Sicht auch nicht jedes Mal darauf hinweisen, dass dieser Wirkstoff als bienenungefährlich zugelassen ist", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.

Bayer CropScience verwendet in mehreren seiner Präparate Thiacloprid. Dieser Pestizidwirkstoff beeinträchtigt Kommunikation, Navigation und die Pollensammel-tätigkeit der Honigbienen. Das belegen Forschungsergebnisse, die der Neurobiologe Prof. Randolf Menzel von der Freien Universität Berlin bereits im März 2014 veröffentlicht hat. Das staatliche Deutsche Bienenmonitoring (DEBIMO) gab zudem ebenfalls 2014 bekannt, dass Thiacloprid am häufigsten als Rückstand im sogenannten "Bienenbrot", dem von den Bienen neben dem Honig produzierten Pollenmaterial, nachgewiesen wird.

Nach Ansicht des BUND müssten die Studien zu den Gefahren durch Thiacloprid dem Unternehmen Bayer CropScience bekannt sein. "Trotz der Erkenntnisse über die Bienenschädlichkeit von Thiacloprid druckt Bayer auf seine Produkte Schädlingsfrei Calypso und Lizetan Zierpflanzenspray ein Logo mit der Benennung ‚nicht bienengefährlich‘, was auch der behördlichen Einstufung entspricht", sagte die BUND-Chemieexpertin Patricia Cameron. "Auf keinem Produkt darf ‚nicht bienengefährlich‘ draufstehen, wenn auch nur der Verdacht einer Bienengefährlichkeit besteht. Bienen sind die wichtigsten Nutzinsekten der Welt, ihr Schutz muss oberste Priorität haben. Dem muss auch Bayer Rechnung tragen, das seine Produkte gern als ökologisch und nachhaltig bewirbt", sagte Cameron.
Neonikotinoid-Wirkstoffe gelten mit als Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienenvölkersterbens. Daher hatte die EU-Kommission ab 1. Dezember 2013 die Zulassung für drei Neonikotinoide zunächst für zwei Jahre für bienenrelevante Kulturen wie zum Beispiel Raps eingeschränkt. Dagegen klagen die Hersteller Bayer und Syngenta derzeit vor dem Europäischen Gerichtshof.


Coordination gegen Bayer-Gefahren
Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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