Kommunalaufsicht: Kein Rechtsverstoß bei U-3-Finanzierung


Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 02.08.2010 // Quelle: Stadtverwaltung

Im von der Stadt Leverkusen vorgelegten Konzept zur Finanzierung der U 3-Betreuung erkennt die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung in Köln keinen Rechtsverstoß, der Grundlage für ein kommunalrechtliches Einschreiten sein könne.

Dies teilte die Kommunalaufsicht vergangene Woche der Bürgerliste Leverkusen mit. Eine Durchschrift des Schreibens ging parallel auch an Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn. Zwischen der Stadt Leverkusen und der Kommunalaufsicht wurde nach Vorlage umfangreicher Unterlagen und einem Gespräch mit Stadtkämmerer Rainer Häusler vereinbart, dass die Kommunalaufsicht über den weiteren Fortgang der Planungen kontinuierlich informiert wird.

Nach einer Eingabe der Bürgerliste zur Rechtmäßigkeit der Finanzierung hatte die Kommunalaufsicht Anfang Juli verfügt, dass bis zur nun erfolgen Klärung der Sach- und Rechtslage keine weiteren Gremienbeschlüsse im Hinblick auf den U 3-Ausbau erfolgen dürften.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Kategorie: Politik
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