Keine Plakatierung für verkaufsoffene Sonntage im Wahlkampf möglich

Keine Lösung in Sicht, um für Opladen zu werben
Pragmatische Hilfsangebote der Parteien sind nicht genehmigungsfähig

Archivmeldung aus dem Jahr 2010
Veröffentlicht: 08.04.2010 // Quelle: AGO

Aufgrund der derzeit gestarteten Plakatierungen im Rahmen des NRW-Landtagswahlkampfes verbleiben u.a. für die AktionsGemeinschaft Opladen (AGO) keine Plakatierungsmöglichkeiten für den verkaufsoffenen Sonntag Anfang Mai zu werben. Pragmatische Hilfsangebote der an der Landtagswahl teilnehmenden Parteien können nicht angenommen werden, weil diese wiederum nicht genehmigungsfähig sind. Angeboten wurde an einigen Laternen ein zweites Plakat anzubringen. Dies kann jedoch seitens der Stadtverwaltung nicht genehmigt werden.

„Es macht uns natürlich große Sorgen, dass wir nun nicht mal unseren verkaufsoffenen Sonntag am 2. Mai ankündigen können“, so Siegfried Kuhl von der AGO. „Aufgrund der fast ausschließlich für Wahlkampfplakate reservierten Laternen verbleiben uns keine mehr, um selbst unsere Plakate platzieren zu können. Das ist eine mittlere Katastrophe, denn das trifft nicht nur uns in Opladen, sondern auch die Schlebuscher Einzelhändler, die bereits Mitte April ihren verkaufsoffenen Sonntag haben werden und auch keine Plakatierungsmöglichkeit haben.“

„Wir haben uns unmittelbar nach Bekanntwerden des Problems gemeinsam an CDU, FDP, Die Grünen/Bündnis 90 und die SPD gewandt, ob es vielleicht nicht doch eine pragmatische Lösung des Problems geben könnte. Und da stießen wir auf offene Ohren und man wollte uns helfen. Idee war, dass wir die von den Parteien besetzten Laternen an der ein oder anderen Stelle mit nutzen sollten. Es geht dabei um 30 Standorte von insgesamt 1245 Laternen in ganz Leverkusen. Die genannten Parteien hätten das ausnahmslos mitgetragen und man stellte uns z.T. bereits die Standortlisten zur Verfügung. Ganz auf einige der Standorte zu verzichten war nicht möglich.“

„Leider sei dies nicht genehmigungsfähig, erfuhren wir dann auf Nachfrage bei der Stadtverwaltung. Das verstehe ich vom Prinzip her, weil dem Grunde nach nicht zwei Veranstalter auf eine Laterne sollen.“

„Es müsste aber doch möglich sein, tragfähige Ausnahmetatbestände zu schaffen. So könnten etwa die Werbegemeinschaften von diesem Verbot ausgenommen werden, das letztlich aus einer neuen Plakatierungsverordnung resultiert, die der Stadtrat in 2009 beschlossen hat. Auch Ausnahmezeiträume, wie etwa in Zeiten des Wahlkampfes, wären sicher möglich, denn früher hat es dieses Problem so nicht gegeben und eine Wahl ist nun mal eine Ausnahmesituation. Eine gewisse quantitative wie qualitative Quotierung frei zu haltender Plätze wäre eine dritte Option.“

„Ich denke, dass wir deswegen jetzt die verkaufsoffenen Sonntage in Schlebusch und Opladen nicht ankündigen können, ist Grund genug, sowohl kurz- als auch langfristig eine Lösung zu ermöglichen. Denn auch langfristig wird uns das Thema bei all den Wahlen ab jetzt öfter begegnen.“

„Mittlerweile bleiben uns keine anderen Plakatierungsflächen mehr in Leverkusen als die Laternen. Private Flächen wie auch städtische und solche von städtischen Tochtergesellschaften sind allesamt ohne Ausschreibung an Moplak und andere Verwerter vemietet worden und für uns außerdem preislich nicht tragbar.“

„Bei nachweislich unsach- und nicht vorschriftsgemäßen Plakatierungen durch einen neuen Centerbetreiber in Leverkusen – Plakate hingen in Kreuzungsbereichen und an Bäumen - ist unsere Enttäuschung natürlich umso größer.“

„Wir können jetzt nur auf ein Gespräch in der kommenden Woche hoffen, bei dem eigentlich andere Themen der drei großen Werbegemeinschaften auf Initiative der WFL diskutiert werden sollten. Dort werden wir noch mal die Problematik darstellen und um eine Hilfe zur Lösung bitten.“


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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