Seit Samstag (25. Juli) ist eine Änderung des neuen Waffenrechts in Kraft getreten.
Mit einer Amnestieregelung soll illegalen Waffenbesitzern die Abgabe erheblich erleichtert werden.
Besitzern von illegalen Waffen wird die Möglichkeit gegeben, die Waffen grundsätzlich straf- und kostenfrei bei jeder Polizeidienststelle abzugeben. Diese Regelung gilt auch für verbotene Gegenstände, wie zum Beispiel Butterflymesser, Springmesser oder Stockdegen. Der ehemalige Besitzer bleibt bis zum 1. Januar 2010 grundsätzlich straffrei.
"Ich begrüße diese Amnestieregelung und empfehle allen Bürgerinnen und Bürger von der neuen Regelung auf jeden Fall bis zum 31. Dezember 2009 Gebrauch zu machen", erklärte Polizeipräsident Klaus Steffenhagen.
Oft findet man bei Wohnungsauflösungen oder Todesfällen Waffen, für die eine waffenrechtliche Erlaubnis vorhanden sein muss. "Zögern Sie nicht, diese Gegenstände bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle abzugeben", so der Polizeipräsident.
Die Waffen können auch zu den Bürodienstzeiten von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr im Polizeipräsidium Köln, Walter-Pauli-Ring 2-4, 51103 Köln beim Sachgebiet "ZA 312" abgegeben werden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren unter www.bmi.bund.de/cln_095/DE/Theme n/Sicherheit/Waffenrecht/waffenrecht_node.html
Bei weiteren Fragen zu der Waffenabgabe lassen Sie sich mit dem Sachgebiet "ZA 312"der Polizei Köln unter der Rufnummer 0221-229-0 verbinden oder schreiben Sie eine Email an ZA312.koeln@polizei.nrw.de
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