Neuer Termin für die Kommunalwahl muss nun zügig festgelegt werden


Archivmeldung aus dem Jahr 2009
Veröffentlicht: 18.02.2009 // Quelle: Ursula Monheim

Zur heutigen Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes in Münster gegen eine Zusammenlegung der Kommunal- und Europawahl am 7. Juni dieses Jahres erklärt die Leverkusener CDU-Landtagsabgeordnete Ursula Monheim MdL:

"Als Demokraten akzeptieren wir selbstverständlich die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs. Es steht uns auch nicht an, den Spruch der Richter zu kritisieren.

Richtig bleiben die Argumente, die der von uns gewollten Zusammenlegung von Kommunalwahl und Europawahl bereits in diesem Jahr zugrunde lagen. Auch der Verfassungsgerichtshof bestätigt, dass die Zusammenlegung von Wahlen grundsätzlich legitim ist und auch Verfassungsrang hat, weil durch sie die Erhöhung der Wahlbeteiligung und damit eine `Stärkung demokratischer Legitimation´ angestrebt wird. Wenn es sich als notwendig erweist, Wahltermine zu bündeln, dann harmonisieren diese beiden Wahlgänge am besten miteinander. Insbesondere – das ist uns als Kommunalpartei besonders wichtig – bleibt das Eigengewicht der Kommunalwahl so am ehesten gewahrt. Wir wollen, dass Bedeutung und Eigenständigkeit der Kommunalwahl nicht untergehen.

Nach sorgfältiger Prüfung wird jetzt zügig der neue Termin für die Kommunalwahl festgelegt werden. Mit dem jetzt notwendig gewordenen Zwischenschritt wird die Zusammenlegung von Europa- und Kommunalwahl 2014 möglich", so Monheim abschließend.


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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