Kosten von "Hartz IV"

Gesetzentwurf sieht finanzielle Entlastung der Stadt Leverkusen vor

Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 07.05.2007 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Finanzierungsvorschriften zum SGB II ("Hartz IV") führten bislang dazu, dass viele Kommunen - darunter auch die Stadt Leverkusen - trotz engagierter und fachlich ambitionierter Umsetzung der Arbeitsmarktreformen nicht wie seitens der Bundes- und Landespolitik versprochen finanziell entlastet wurden, sondern unter dem Strich eine Haushaltsmehrbelastung eintrat.

Oberbürgermeister Ernst Küchler hatte daher im letzten Jahr NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann aufgefordert, das Landesausführungsgesetz zum SGB II (AG SGB II) dergestalt zu modifizieren, dass alle Kommunen von der Reform finanziell profitieren.

Sozialdezernent Frank Stein kann jetzt über eine sehr erfreuliche Entwicklung berichten: Die Landesregierung hat diese auch von Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag erhobene Forderung aufgegriffen.

Der nunmehr im Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Novellierung des AG SGB II sieht vor, dass die Landesmittel nach einem Schlüssel verteilt werden, der alle Finanzwirkungen von "Hartz IV" berücksichtigt.

Frank Stein: "Dies würde für die Stadt Leverkusen bedeuten, dass die Landesmittel für 2007 von bislang veranschlagten 2,6 Mio. € auf 7,779 Mio. € ansteigen. Damit wäre endlich die lange Zeit nicht eingetretene, aber im SGB II ausdrücklich vorgesehene finanzielle Entlastung der Stadt Leverkusen erreicht, und zwar mit einem positiven Reformsaldo in Höhe von 647.000 €. Ich hoffe sehr, dass der Landtag den vorliegenden Gesetzentwurf ohne Abstriche verabschiedet."


Anschriften aus dem Artikel: Albert-Einstein-Str 58, Alte Landstr 129

Kategorie: Politik
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