Hinweise auf das Jugendschutzgesetz sind Pflicht!


Archivmeldung aus dem Jahr 2007
Veröffentlicht: 29.01.2007 // Quelle: Stadtverwaltung

Die Karnevalszeit ist Anlass genutzt, um daran zu erinnern, dass es hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Jugendschutzgesetz eindeutige Bestimmungen gibt. Die seit 2004 in Kraft befindliche Version des Jugendschutzgesetzes muss in allen öffentlichen Räumen, in denen sich Jugendliche aufhalten, in Form eines DinA4-Plakates aushängen. Dieses ist kostenlos erhältlich zum Beispiel im Fachbereich Kinder und Jugend, im Fachbereich Recht und Ordnung und beim Hotel- und Gaststättenverband.

Für alle pädagogischen Fragen im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz so wie in folgenden Problembereichen

- Gefahren im Internet
- Drogen- und Alkoholkonsum
- Umgang mit Mobbing und Gewalt
- Rechtsextremismus

stehen im Fachbereich Kinder- und Jugend unter der Telefonnummer 02 14/4 06-51 65, Ingrid Baare, und 02 14/4 06-51 71, Christine Steinbach, zu Verfügung.

Gaststättenbetriebe und Kioske, die Fragen zu dem gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz haben, wenden sich an den Fachbereich Recht und Ordnung unter der Telefonnummer 02 14/4 06-30 54.


Anschriften aus dem Artikel: Alte Landstr 129, Albert-Einstein-Str 58

Bisherige Besucher auf dieser Seite: 2.176

Meldungen Blättern iMeldungen Blättern

Weitere Nachrichten der Quelle "Stadtverwaltung"

Weitere Meldungen