In den gegen Bayer in den USA geführten zivilrechtlichen Kartellverfahren hat das Unternehmen mit mehreren Klägergruppen Einigung über abzuschließende Schadensersatzvergleiche erzielen können. Diese Verfahren betreffen den Polymer-Bereich und sind in den Zwischenberichten 2005 und in anderen Veröffentlichungen des Unternehmens beschrieben worden. Einige dieser Vergleiche bedürfen nach Ausarbeitung der entsprechenden Verträge noch der gerichtlichen Zustimmung.
Für diese Vergleiche wird Bayer im vierten Quartal 2005 eine bilanzielle Vorsorge in Höhe von 275 Millionen Euro treffen.
Da das mit den verbleibenden Verfahren verbundene finanzielle Risiko derzeit nicht bezifferbar ist, war es nicht möglich, bilanzielle Vorsorge hinsichtlich des Gesamtkomplexes der Kartellverfahren zu bilden. Bayer erwartet, dass im Verlauf dieser behördlichen Verfahren und zivilrechtlichen Schadensersatzklagen weitere Aufwendungen erforderlich werden, die für die Gesellschaft ebenfalls von wesentlicher Bedeutung sein können.
Das Unternehmen bedauert die Rechtsverstöße außerordentlich. Bayer hat mit den Behörden kooperiert, um das wettbewerbswidrige Verhalten aufzuklären. Bayer hatte 1999 weltweit gültige Richtlinien für gesetzmäßiges und verantwortungsbewusstes Handeln verabschiedet und sie 2004 weiter verschärft. So wurden zum Beispiel Meldepflichten und eine anonyme Telefon-Hotline eingeführt. In den Verhaltens-Richtlinien werden die Mitarbeiter nochmals darauf hingewiesen, dass das Unternehmen verpflichtet ist, in allen Ländern die Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Verstöße gegen die Leitlinien würden nicht toleriert.
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